Am Mittwoch, 25.02.2015, um 17:30 Uhr, findet im Ratssaal des Rathauses, Hauptstraße 92, 66773 Schwalbach, eine Sitzung des Aufsichtsrates der ´Kommunale Dienste, Freizeit- und Kulturbetriebe Schwalbach GmbH & Co. KG´ statt.
Die Unterstützungsfrist für das zugelassene Volksbegehren zur Begrenzung der Dispositions- und Überziehungskreditzinsen der saarländischen Sparkassen beginnt am Montag, den 9. März 2015, und endet am Montag, den 8. Juni 2015. Der Gesetzentwurf des Volksbegehrens sowie die Unterstüt-zungsfrist wurden durch die Bekanntmachung der Landesregierung vom 6. Januar 2015 (Amtsbl. II S. 7) öffentlich bekannt gemacht. Jede/r Eintragungsberechtigte kann den Gesetzentwurf des Volks-begehrens im Eintragungsraum einsehen.
Für die Dauer der Unterstützungsfrist werden zum persönlichen und handschriftlichen Eintrag der Unterstützung des Volksbegehrens Unterstützungsblätter im Rathaus Schwalbach, Hauptstraße 92, 66773 Schwalbach, 1. Obergeschoss, Zimmer 2.09, während folgender Eintragungszeiten bereitgehalten:
Schwalbach, 03.02.2015
Am Mittwoch, 04.02.2015, um 19:00 Uhr, findet im Ratssaal des Rathauses, Hauptstraße 92, 66773 Schwalbach, eine Sitzung des Aufsichtsrates der ´Kommunale Dienste, Freizeit- und Kulturbetriebe Schwalbach GmbH & Co. KG´ statt.