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Ambulant bis Stationär

Ambulante Pflegedienste in Schwalbach

Ambulante Pflege
Die ambulante Pflege (häusliche Pflege) wird durch ambulante Pflegedienste erbracht. Zum Leistungsangebot gehören neben der pflegerischen Versorgung auch Maßnahmen der häuslichen Krankenpflege (Medikamentengabe, Verbandswechsel), Hilfen bei der Haushaltsführung und pflegerische Betreuungsmaßnahmen zur Aufrechterhaltung sozialer Kontakte.

Die Höhe der Kosten richtet sich nach den vereinbarten und erbrachten Leistungen. Für Pflegebedürftige ab dem Pflegegrad 2 übernimmt die Pflegeversicherung einen Teil der Kosten.
aus: Pflegeversicherung einfach erklärt https://www.caritas.de/glossare/pflegeversicherung


Unter folgendem Link sind nur die ambulanten Pflegedienste aufgeführt, die ihren Sitz in Schwalbach haben. Informationen zu weiteren Pflegediensten im Landkreis Saarlouis erhalten Sie beim Pflegestützpunkt Saarlouis, Tel: 06831 – 120 63 13 

Eine ausführliche Beratung erteilen:
  • die ausgesuchte Pflegeeinrichtung
  • der Pflegestützpunkt Saarlouis, Tel: 06831 – 120 63 13

Teilstationäre & Stationäre Pflegeeinrichtungen Schwalbach

Teilstationäre Pflege
Bei der teilstationären Pflege wird ein Teil der Pflege zu Hause erbracht, der andere von Fachleuten in einer stationären Pflegeeinrichtung oder in einer Tages-/Nachtpflegeeinrichtung. So werden pflegende Angehörige stundenweise entlastet. Einrichtungen der Nachtpflege sind jedoch noch relativ selten.
Anspruchsberechtigt sind Pflegebedürftige der Pflegegrade 2 bis 5. Die teilstationäre Pflege umfasst auch die Beförderung des Pflegebedürftigen von der Wohnung zur Einrichtung. Die Pflegekasse übernimmt anteilig die Kosten für Aufwendungen der Pflege, Betreuung und wenn nötig auch für Leistungen zur medizinischen Behandlungspflege während der teilstationären Pflege. Die Höhe der Leistungen entspricht dem Betrag der Pflegesachleistung für den jeweiligen Pflegegrad. Teilstationäre Pflege kann zusätzlich zu ambulanten Pflegesachleistungen, Pflegegeld oder der Kombinationsleistung in Anspruch genommen werden, eine Anrechnung auf diese Leistungen erfolgt nicht.

Kurzzeitpflege
Fällt ein pflegender Angehöriger durch Urlaub, Krankheit oder Kur aus, kann Kurzzeitpflege in Anspruch genommen werden. Die Kurzzeitpflege nutzen auch Menschen, die nach einem Krankenhausaufenthalt noch für kurze Zeit auf vollstationäre Pflege angewiesen sind.

Anspruch auf Kurzzeitpflege haben Pflegebedürftige mit mindestens Pflegegrad 2. Der Anspruch ist auf acht Wochen pro Kalenderjahr beschränkt. Während der Kurzzeitpflege wird die Hälfte des bisher bezogenen Pflegegeldes für bis zu acht Wochen im Kalenderjahr weitergezahlt.
Es empfiehlt sich, vor Organisation einer Kurzzeitpflege zunächst mit der Pflegekasse zu besprechen, welche Leistung im konkreten Fall angebracht ist und was genau finanziert wird.

Vollstationäre Pflege
Vollstationäre Pflegeeinrichtungen betreuen rund um die Uhr. Anspruch auf Pflege in vollstationären Einrichtungen haben Pflegebedürftige der Pflegegrade 2 bis 5, wenn häusliche oder teilstationäre Pflege nicht möglich ist. Die Pflegekasse übernimmt einen pauschalen monatlichen Betrag für die pflegerische Versorgung, für Betreuungsleistungen und für Leistungen der medizinischen Behandlungspflege. Darüber hinaus haben Pflegebedürftige in stationären Einrichtungen Anspruch auf zusätzliche Betreuungs- und Aktivierungsangebote.
Die Zuschusshöhe ist abhängig vom jeweiligen Pflegegrad. Kosten für Unterkunft und Verpflegung, für Zusatzleistungen und für Investitionen werden nicht von der Pflegeversicherung übernommen. 
aus: Pflegeversicherung einfach erklärt https://www.caritas.de/glossare/pflegeversicherung

Eine ausführliche Beratung erteilen:
  • die ausgesuchte Pflegeeinrichtung
  • der Pflegestützpunkt Saarlouis, Tel: 06831 – 120 63 13

Geriatrische Rehabilitation

Um Pflegebedürftigkeit vorzubeugen oder zu vermindern, ist Rehabilitation auch im Alter wichtig! Dies betrifft z.B. Ältere, die einen Schlaganfall hatten, die an Herz- Kreislauf Erkrankungen, Stoffwechselstörungen, Parkinson, Verschleißerkrankungen des Bewegungsapparates, operativ versorgten Knochenbrüchen, Amputationen u.a. leiden. In den Bereichen Medizin, Pflege, Ergotherapie, Physiotherapie und Sozialarbeit werden die Patientinnen/Patienten betreut. Ziel ist es, so viel Eigenständigkeit wie möglich zu erhalten oder wiederzuerlangen und mit dem Einsatz entsprechender Hilfsmittel (z.B. Gehhilfen, spezielles Essbesteck) vertraut zu machen.

GERONTOPSYCHIATRIE

Gerontopsychiatrie meint die Lehre von den psych. Leiden im Alter. Sie sieht Altern als Prozess an und berücksichtigt den Einfluss sowohl körperlicher Abbauerscheinungen als auch die Veränderungen im Lebenslauf (z.B. Ausscheiden aus dem Berufsleben, Tod der Partnerin/des Partners, Umzug in eine stationäre Einrichtung, Vereinsamung). Informationen erteilen Haus- bzw. neurologische Fachärzte.