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Jugendschutz

Jugendschutz soll dafür sorgen, dass Kinder und Jugendliche nicht durch einzelne Menschen, gesellschaftliche Gruppen oder gesamtgesellschaftliche Erscheinungen in ihrer Entwicklung gestört oder geschädigt werden, ehe sie es gelernt haben, Gefährdungen selbst zu erkennen und entsprechend zu handeln.

Ob Alkoholausschank, Verkauf von Tabakwaren, Abgabe von Filmen oder Computerspielen, all dies klärt das geänderte Jugendschutzgesetz, das seit dem 01.09.2007 in Deutschland gültig ist.

Die Vorschriften des Jugendschutzgesetzes stellen für Eltern und Jugendliche als auch für Gewerbetreibende und Veranstalter Orientierungshilfen dar.

Wichtig ist, dass die gesetzlichen Bestimmungen in der Praxis angewandt und die Anwendungen ständig kontrolliert werden.

Eltern, Kinder und Jugendliche müssen aber auch über die Ziele des Jugendschutzgesetzes informiert werden. Dies ist eine Aufgabe des Jugendamtes. Die wesentlichen Punkte des Jugendschutzgesetzes sind in einer Tabelle zusammengefasst:

Suchtbeauftragte

Zu den Aufgaben der Suchtbeauftragten gehören insbesondere:

Koordination und Umsetzung sowie Mitwirkung an der Weiterentwicklung des Suchtpräventionskonzeptes des Landkreises Saarlouis

Beratung von Schulen, Kommunen und anderen mit der Thematik befassten Institutionen sowie die Durchführung  eigener präventiver Maßnahmen wie bspw. die Ausbildung von Peers an Schulen

Interdisziplinärer fachlicher Austausch  mit den im Bereich Suchtprävention und -beratung  tätigen Fachkräften

Organisation und Durchführung von Fortbildungen und Fachtagungen

Beratung von Suchtmittelabhängigen sowie deren Erziehungsberechtigten

Telefon: 06831/444-555

Fax: 06831/444-600

E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Quelle: https://www.kreis-saarlouis.de/Suchtbeauftragte.htm?