Berechnung der Abwassergebühr für das Jahr 2022: Neufestsetzung/Absenkung der Gebühren für 2023 und 2024
Die Gemeinde Schwalbach hat zum 01.01.2022 die gesplittete Abwassergebühr eingeführt.
Bei der gesplitteten Abwassergebühr wird für die Berechnung der Schmutzwassergebühr der Frischwasserverbrauch zugrunde gelegt und für die Berechnung der Niederschlagswassergebühr die Größe der bebauten und befestigten (versiegelten) Flächen, über die Niederschlagswasser (direkt oder indirekt) in die öffentliche Abwasseranlage gelangt.
Mitte Januar 2023 wurden die Jahresrechnungen 2022 der Gas- und Wasserwerke Bous-Schwalbach GmbH an die Grundstückseigentümer versendet. Diese Rechnungen beinhalten auch den jeweiligen Gebührenbescheid für die Abwassergebühren der Gemeinde Schwalbach.
Nach dem alten Abrechnungssystem, das bis 31.12.2021 galt, betrug die Abwassergebühr 4,55 €/ m³. Die Gebühr wurde ausschließlich nach dem Frischwasserverbrauch berechnet.
Mit Einführung der gesplitteten Abwassergebühr ab 01.01.2022 beträgt
- Die Schmutzwassergebühr nach dem Frischwasserverbrauch 3,67 €/m³
- Die Niederschlagwassergebühr nach der versiegelten Fläche 0,55 €/m²
Unter dem Oberbegriff -Abwasser- können die Grundstückseigentümer bei der Jahresrechnung der Gas- und Wasserwerke in der Zeile „Niederschlagswassergebühr“ die gebührenrelevante Fläche ihres Grundstücks* entnehmen.
*Diese Fläche wurde dem an die Eigentümer gesendeten und ggfls korrigiert zurückgegebenen Erhebungsbogen entnommen. Dabei wurden die von gemachten Angaben unverändert übernommen.
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 27.04.2023 die Gebühren für die Jahre 2023 und 2024 aufgrund der aktuellen Gebührenkalkulation neu festgesetzt:
Schmutzwassergebühr neu 3,53 €/m³ (bisher 3,67 €/m³)
Niederschlagswassergebühr neu 0,52€/m² (bisher 0,55 €/m²)
Bei Fragen zur gesplitteten Abwassergebühr stehen Ihnen die Mitarbeiter der Gemeindeverwaltung unter der Telefonnummer 06834/571 283 zur Verfügung.
Ermittlung der versiegelten Flächen
Erläuterung der Versiegelungsgrade
Die Menge des in die öffentliche Abwasseranlage eingeleiteten Niederschlagswassers hängt von der Oberflächenbefestigung der bebauten/befestigten Fläche ab. Die Art der Befestigung/Versiegelung wird in Form von Versiegelungsgraden bei der Gebührenberechnung berücksichtigt. Es wird zwischen 3 Versiegelungsgraden unterschieden:
a) vollversiegelt - wasserundurchlässige Versiegelung
Zu den undurchlässigen Flächen zählen Befestigungsarten, die eine Versickerungsleistung von bis zu 25% des Regens aufweisen. Diese Flächen werden mit 100 % angesetzt.z.B. Asphalt, Beton, Kunststoff, Kunststein, Natur- und Betonpflaster, Plattenbeläge, Flach-und Schräg-dächeb) teilversiegelt - teilweise wasserdurchlässige Versiegelung
Zu den teilversiegelten Flächen zählen die Befestigungsarten, die eine Versickerungsleistung zwischen 25% und 75% des Regens aufweisen. Diese Flächen werden mit 50 % angesetzt. z.B. Pflasterflächen mit einem Anteil an offenen und wasserdurchlässigen Fugen von mind. 20%, Ra-sengittersteine, wasserdurchlässige Betonsteine (Versickerungsleistung von mehr als 270l /s*ha), was-sergebundene Decken (z.B. Schotter-, Splitt-, Kiesflächen), Ascheflächen (u.a. rote Erde), begrünte Dä-cher, Fugenpflaster Rasengittersteine Gründach mit Kanalanschluss c) schwachversiegelt - wasserdurchlässige Versiegelung Zu den wasserdurchlässigen Flächen zählen die Befestigungsarten, die eine Versickerungsleistung von mehr als 75% des Regens aufweisen. Die wasserdurchlässigen Flächen werden mit 0% angesetzt (sind zu 100% gebührenfrei). z.B. Schotterrasen, Rasen , Rollkies Rasen Schotterrasenc) schwachversiegelt - wasserdurchlässige Versiegelung
Zu den wasserdurchlässigen Flächen zählen die Befestigungsarten, die eine Versickerungsleistung von mehr als 75% des Regens aufweisen. Die wasserdurchlässigen Flächen werden mit 0% angesetzt (sind zu 100% gebührenfrei). z.B. Schotterrasen, Rasen , RollkiesZisternen
Eine Zisterne ist ein Regenwasserspeicher, der ganzjährig genutzt wird, fest installiert und mit dem Boden verbunden ist. Regentonnen sind keine Zisternen.
Mit dem Einbau einer Zisterne, die über einen Überlauf an die öffentliche Abwasseranlage angeschlos-sen ist, kann die Niederschlagswassergebühr gesenkt werden. Voraussetzung ist, dass die Zisterne über ein Volumen von mindestens 1m³ verfügt und ausschließlich zur Gartenbewässerung dient. Pro m³ Stauraum erfolgt ein Abschlag von 10 m² der befestigten Fläche, von der Niederschlagswasser in die Zisterne eingeleitet wird.
Flächen, die an Zisternen ohne Überlauf in die öffentliche Abwasseranlage angeschlossen sind, bleiben bei der Niederschlagswassergebühr unberücksichtigt.
Die Vorteile der gesplitteten Abwassergebühr
Die gesplittete Abwassergebühr verteilt die Kosten gerechter.
Die Summe der vom Eigenbetrieb Abwasser eingenommenen Gebühren bleibt gleich.
Die gesplittete Abwassergebühr verteilt die Kosten verursachergerecht.
Die gesplittete Abwassergebühr bewahrt das natürliche Gleichgewicht. Von der neuen Gebührenregelung profitieren die Bürger, die viele Grünflächen haben, in denen das Niederschlagswasser versickern kann. Bei der Planung eines Neu- oder Umbaus empfiehlt es sich, anstatt des betonierten Hofs einen versickerungsfähigen Bodenbelag auszuwählen oder den Parkplatz weniger großzügig anzulegen. Langfristig trägt die gesplittete Abwassergebühr also dazu bei, der immer stärkeren Versiegelung in unseren Städten und Gemeinden entgegenzuwirken und mehr Wasser in seinem natürlichen Kreislauf zu lassen. Damit schützen wir uns auch besser vor Überschwemmungen und vermeiden, dass der Grundwasserspiegel weiter absinkt.
Die gesplittete Abwassergebühr hilft, Ressourcen zu sparen.
Sie gibt Anreize, das Niederschlagswasser im natürlichen Kreislauf zu lassen. Sie unterstützt also alldie, die das Niederschlagswasser dort lassen, wo es hingehört: im Boden – ob es nun direkt auf Frei-flächen versickert oder aus einer Zisterne als Gießwasser wieder in die Erde zurückgeführt wird.
Natürlich werden sich die Gebühren ändern – das bringt die Umverteilung mit sich.
Manch einer wird vielleicht zunächst mehr zahlen, andere wiederum werden ihre Kosten senken kön-nen. Wichtig ist, dass die neue Abwassergebühr Anreize bietet, umzudenken und Verhalten zu ändern: Denn, wer wenig in den Kanal einleitet, spart Geld.
FAQ - Häufig gestellte Fragen
Es wird zwischen unterschiedlichen Versiegelungsgraden bei den versiegelten Flächen unterschieden. Man unterscheidet zwischen:
a.) vollversiegeltb.) teil- bzw. schwach versiegelt
c.) unversiegelt
a)vollversiegelt - wasserundurchlässige Versiegelung
Zu den undurchlässigen Flächen zählen Befestigungsarten, die eine Versickerungsleistung von bis zu 25% des Regens aufweisen. Diese Flächen werden mit 100 % angesetzt.z.B. Asphalt, Beton, Kunststoff, Kunststein, Natur- und Betonpflaster, Plattenbeläge, Flach-und Schräg-dächer
b) teilversiegelt - teilweise wasserdurchlässige
Versiegelung Zu den teilversiegelten Flächen zählen die Befestigungsarten, die eine Versickerungsleistung zwischen 25% und 75% des Regens aufweisen. Diese Flächen werden mit 50 % angesetzt. z.B. Pflasterflächen mit einem Anteil an offenen und wasserdurchlässigen Fugen von mind. 20%, Ra-sengittersteine, wasserdurchlässige Betonsteine (Versickerungsleistung von mehr als 270 l/s*ha), was-sergebundene Decken (Schotter-, Splitt- Kieswege), Ascheflächen (u.a. rote Erde), begrünte Dächer.
c) schwachversiegelt - wasserdurchlässige Versiegelung
Zu den wasserdurchlässigen Flächen zählen die Befestigungsarten, die eine Versickerungsleistung von mehr als 75% des Regens aufweisen. Die wasserdurchlässigen Flächen werden mit 0% angesetzt (sind zu 100% gebührenfrei). z.B. Schotterrasen, Rasen , Rollkies
Flächen, die an Zisternen ohne Überlauf in die öffentliche Abwasseranlage angeschlossen sind, bleiben bei der Niederschlagswassergebühr unberücksichtigt.
Im Bearbeitungszeitraum der Erhebungsbögen, vom 14. Juni 2021 bis zum 09. Juli 2021 können Sie sich telefonisch zu folgenden Zeiten unter der Telefonnummer 06834/571-200 beraten lassen:
Mo-Do: 8 - 12 Uhr und 13 - 17 UhrFr: 8 - 12 Uhr
In diesem Zeitraum können Sie unter der o.a. Telefonnummer auch eine persönliche Beratung im Rat-haus vereinbaren, die innerhalb der regulären Öffnungszeiten des Rathauses terminiert werden kann. Weitere Auskünfte erhalten Sie per Mail über Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!. Einen beispielhaft ausgefüllten Erhebungsbogen finden Sie im Folgenden auf dieser Seite.
Mit folgenden Maßnahmen können Sie Gebühren sparen:
- Verwendung von Baustoffen mit einer erhöhten Versickerungsfähigkeit
- Entsiegelung von wasserundurchlässigen Flächen
- Rückhaltung des Niederschlagswassers durch Zisternen
- Direktes Ableiten des Niederschlagswassers in Gewässer
- Versickerung des Niederschlagswassers auf dem Grundstück
- Begrünte Dächer
Weitere Informationen zum Thema „Niederschlagswasser“ erhalten Sie beim Ministerium für Umwelt- und Verbraucherschutz des Saarlandes unter folgendem Link: Informationen über Abwasser Niederschlagswasser