Lärmaktionsplan

Öffentliche Auslegung der Lärmaktionsplanung 2018 der Gemeinde Schwalbach

Lärmaktionsplanung nach der EU-Umgebungslärmrichtlinie „Richtlinie 2002/49/EG“:

Am 25. Juni 2002 wurde vom Europäischen Parlament und vom Rat der Europäischen Union die „Richtlinie 2002/49/EG über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm“ („EU-Umgebungslärmrichtlinie“) verabschiedet. Mit ihr soll im Rahmen der Europäischen Union ein „gemeinsames Konzept festgelegt werden, um vorzugsweise schädliche Auswirkungen, einschließlich Belästigungen, durch Umgebungslärm zu verhindern, ihnen vorzubeugen oder sie zu mindern“.

Dazu war in einem ersten Schritt die Belastung durch Umgebungslärm anhand von Lärmkarten und Betroffenheitsanalysen zu ermitteln und die Öffentlichkeit sollte über das Ausmaß informiert werden. In einem zweiten Schritt sind auf der Grundlage der Lärmkarten konkrete Maßnahmen in Form eines Aktionsplans auszuarbeiten, um die Lärmbelastung zu verringern bzw. nicht weiter ansteigen zu lassen. Die Richtlinie sieht ein zeitlich gestaffeltes Vorgehen vor.

In der ersten Stufe waren bis zum 30. Juni 2007, für Ballungsräume über 250.000 Einwohner, Hauptverkehrsstraßen mit einem Verkehrsaufkommen von mehr als 6 Millionen Kraftfahrzeugen pro Jahr (das sind ca. 16.400 Kfz pro Tag), Haupteisenbahnstrecken mit einem Verkehrsaufkommen von mehr als 60.000 Zügen pro Jahr sowie Großflughäfen mit einem Verkehrsaufkommen von mehr als 50.000 Bewegungen - Starts oder Landungen - pro Jahr Strategische Lärmkarten zu erstellen und bis zum 18. Juli 2008 sollten, von diesen Karten ausgehend, Aktionspläne ausgearbeitet werden, in denen Lärmprobleme und Lärmauswirkungen, die durch diese Quellen verursacht werden, geregelt werden.

In der zweiten Stufe mussten für alle Ballungsräume, mit einer Einwohnerzahl von mehr als 100.000 Einwohner, für Hauptverkehrsstraßen mit einem Verkehrsaufkommen von mehr als 3 Millionen Kraftfahrzeugen pro Jahr, Haupteisenbahnstrecken mit einem Verkehrsaufkommen von mehr als 30.000 Zügen pro Jahr sowie Großflughäfen Strategische Lärmkarten erstellt und entsprechende Aktionspläne ausgearbeitet. werden.

Der Lärmaktionsplan ist nach 5 Jahren zu überprüfen und erforderlichenfalls zu überarbeiten.

Der Entwurf des Lärmaktionsplans 2018 wurde am 08.08.2018 vom zuständigen Ausschuss des Gemeinderates gebilligt und die Offenlage zu Beteiligung der Öffentlichkeit beschlossen.

Hiermit wird öffentlich bekannt gemacht, dass der Entwurf des Lärmaktionsplans 2018 während der Zeit vom 20. August 2018 bis 24. September 2018 (einschließlich) im Rathaus der Gemeinde Schwalbach, Hauptstraße 92, Zimmer 3.02, während der Öffnungszeiten öffentlich ausliegt. Ebenso können Sie den Lärmaktionsplan über unten stehenden Link als PDF downloaden.

Anregungen zum Aktionsplan können während dieses Zeitraums vorgebracht werden.

Der Bürgermeister

Hans-Joachim Neumeyer

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