Definition Migration/Integration

Migration

Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge definiert Migration wie folgt:
  • Von Migration spricht man, wenn eine Person ihren Lebensmittelpunkt räumlich verlegt.
  • Geschieht dies innerhalb eines Landes spricht man von "Binnenmigration".
  • Von internationaler Migration spricht man dann, wenn dies über Staatsgrenzen hinweg geschieht.
 Ein Migrationshintergrund liegt vor, wenn:
  1. die Person nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt oder
  2. der Geburtsort der Person außerhalb der heutigen Grenzen der Bundesrepublik Deutschland liegt und eine Zuwanderung in das heutige Gebiet der Bundesrepublik Deutschland nach 1949 erfolgte oder
  3. der Geburtsort mindestens eines Elternteiles der Person außerhalb der heutigen Grenzen der Bundesrepublik Deutschland liegt sowie eine Zuwanderung dieses Elternteiles in das heutige Gebiet der Bundesrepublik Deutschland nach 1949 erfolgte.
(Quelle: Satistisches Bundesamt)

  • Diese Personen müssen keine eigene Migrationserfahrung haben
  • Somit haben auch Spätaussiedler und deren Kinder einen Migrationshintergrund
  • Jede dritte Person mit Migrationshintergrund lebt seit ihrer Geburt in Deutschland

Integration

In einem allgemeinen Verständnis bedeutet Integration die Eingliederung in ein Ganzes, die Herstellung einer Einheit aus einzelnen Elementen oder die Fähigkeit einer Einheit, den Zusammenhalt der Teilelemente auf Grundlage gemeinsamer Werte und Normen zu erhalten. In der Wissenschaft herrscht keine Einigkeit über den Begriff der Integration, Integration wird entweder als Prozess, als Funktion oder als Ziel verstanden und grenzt sich von Termini wie Separation, Assimilation oder Konflikt ab.

Bezogen auf das soziale Zusammenleben bedeutet Integration, dass kulturell und anderweitig verschiedene Personen und Gruppen einer Gesellschaft gleichberechtigt zusammenleben. In diesem Zusammenhang hat Integrationspolitik die Aufgabe, Rahmen für Integration zu schaffen, d.h. Fragen der rechtlichen Gleichbehandlung anzugehen, den Abbau von Diskriminierung voranzubringen, gegenseitige Akzeptanz und Anerkennung zu fördern und zu unterstützen.

Integration in Deutschland vollzieht sich vor dem Hintergrund, dass etwa 20 Prozent der Bevölkerung einen Migrationshintergrund haben und entweder selbst Zugewanderte oder Kinder bzw. Enkelkinder von Zugewanderten sind. Die öffentlichen Debatten über Migration und Integration, die insbesondere in den letzten Jahren verstärkt geführt wurden, verkennen, dass sowohl Migration als auch Integration jahrhundertealte Phänomene sind und praktisch in jeder Gesellschaft vorkommen.

Integration erfolgt sehr unterschiedlich und hängt nicht zuletzt von den politischen, sozio-ökonomischen, kulturellen oder religiösen Dimensionen der Zugewanderten ab. Dabei bedeutet Integration nicht, dass sich eine Person oder Gruppe assimilieren muss und ihre kulturelle Herkunft und Identität, die sich z.B. durch Sprache, Religion oder Traditionen ausdrückt, aufgibt. Der Prozess der Integration besteht aus Annäherung, gegenseitiger Auseinandersetzung und Kommunikation, dem Finden von Gemeinsamkeiten und Unterschieden und der Übernahme gemeinschaftlicher Verantwortung auf beiden Seiten.

Quelle: Integration in Deutschland – Bundesausländerbeauftragte

Weitere Informationen

Demografie-Portal – „Fast jeder Vierte hat einen Migrationshintergrund“
http://www.demografieportal.de/SharedDocs/Informieren/DE/ZahlenFakten/Bevoelkerung_Migrationshintergrund.html

Grundlagendossier Migration – Bundeszentrale für politische Bildung
http://www.bpb.de/gesellschaft/migration/dossier-migration/

Migration und Integration – Bundeszentrale für politische Bildung
http://www.bpb.de/izpb/198020/migration-und-integration

Migration und Integration in Deutschland – eine Einführung – Bundeszentrale für politische Bildung
http://www.bpb.de/gesellschaft/migration/dossier-migration/56335/ueberblick

Integration in Deutschland – Bundesausländerbeauftragte
http://www.bundesauslaenderbeauftragte.de/integration.html

Symbole und Codes des Rechtsextremismus
https://demokratieundvielfalt.de/wp-content/uploads/2017/02/Kennzeichen_und_Symbole_der_rechtsextremen_Szene.pdf

Interkultureller Kalender 2022
https://www.bamf.de/SharedDocs/Anlagen/DE/Behoerde/interkultureller-kalender-2022-A3.pdf?__blob=publicationFile&v=9

Erklärvideos zum Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland in vielen Sprachen

https://www.fluechtlinge-willkommen-in-duesseldorf.de/wp-03/grundgesetz-videos/

Fake-News erkennen in verschiedenen Sprachen
https://www.fluechtlinge-willkommen-in-duesseldorf.de/wp-03/fake-news-erkennen/

Hilfreiche Übersetzungen von Broschüren
Arabisch - العربية         Kurdisch - کوردی                     Farsi (Persisch) - فارسی            Paschtu (Paschto) - پښتو       Dari (Persisch) - درى    Tigrinisch - ትግርኛ            Somalisch - af Soomaali        Urdu - اردو       Türkisch - Türkçe       Russisch - русский Französisch - Français        Englisch - English      Albanisch - Shqip

Für Termine im Rathaus können Sie auch gerne unsere Online Terminreservierung nutzen.

Kontakt

  • Adresse:
    Hauptstraße 92
    66773 Schwalbach
  • Tel.:
    06834 571-0
  • Fax:
    06834 571-111
  • E-Mail:
    Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Die rechtsverbindliche elektronische Kommunikation ist über E-Mail nicht möglich. Bitte nutzen Sie hierzu unsere virtuelle Poststelle über eGo-Mail. Die entsprechenden Rahmenbedingungen finden Sie auf der Homepage https://www.buergerdienste-saar.de/zfinder-saar-web/legalnotes.

Öffnungszeiten

Gemeindeverwaltung
  • Montag - Donnerstag:
    08:30 - 12:30 Uhr
  • Montag, Mittwoch, Donnerstag:
    14:00 - 16:00 Uhr
  • Freitag:
    08:30 - 13:30 Uhr

Zusätzlich hat das Bürgerbüro am 1. Samstag des Monats von 10-12 Uhr geöffnet

Standesamt
  • Montag - Donnerstag:
    08:30 - 12:30 Uhr
  • Mittwoch:
    14:00 - 16:00 Uhr
  • Freitag:
    08:30 - 13:30 Uhr
Auf Wunsch werden zusätzlich am 1. Samstag im Monat Trauungen durchgeführt.