Stellenangebote der Gemeinde Schwalbach

Bürgermeister/ in (m/w/d)

In der Gemeinde Schwalbach (17.800 Einwohner) ist die Stelle

der Bürgermeisterin / des Bürgermeisters (m/w/d)

zum 01. Juli 2024 neu zu besetzen.

Die Amtszeit beträgt gemäß § 31 Abs. 2 Kommunalselbstverwaltungsgesetz (KSVG) zehn Jahre.

Der jetzige Amtsinhaber tritt in den Ruhestand.

Die Besoldung erfolgt gemäß § 2 der Saarl. Kommunalbesoldungsverordnung nach B 2. Eine Höherstufung nach Besoldungsgruppe B 3 ist frühestens nach Ablauf der ersten zwei Jahre der Amtszeit als Bürgermeisterin oder als Bürgermeister durch Beschluss des Gemeinderates möglich. Daneben wird eine Aufwandsentschädigung nach der Saarl. Verordnung über die Aufwandsentschädigungen für kommunale Wahlbeamte und Behördenleiter gewährt. Sie beträgt zurzeit 230,-- €/Monat.

Wählbar zur Bürgermeisterin oder zum Bürgermeister ist jede oder jeder Deutsche im Sinne des Art. 116 des Grundgesetzes und jede Unionsbürgerin oder jeder Unionsbürger, die oder der am Tag der Wahl das 25. Lebensjahr vollendet hat, die Wählbarkeit zum Deutschen Bundestag oder zum Europäischen Parlament besitzt und die Gewähr dafür bietet, dass sie oder er jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes eintritt. Zur Bürgermeisterin oder zum Bürgermeister kann nicht gewählt werden, wer am Tag des Beginns der Amtszeit das 65. Lebensjahr vollendet hat.

Die Bürgermeisterin oder der Bürgermeister wird von den Bürgerinnen und Bürgern der Gemeinde Schwalbach am Sonntag, 09. Juni 2024 nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt. Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen erhalten hat.

Erhält keine Bewerberin oder kein Bewerber diese Mehrheit, so findet eine Stichwahl unter den beiden Bewerberinnen oder Bewerbern, die bei der ersten Wahl die höchsten Stimmenzahlen erhalten haben, statt. Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los, wer in die Stichwahl kommt. Eine etwa notwendige Stichwahl findet am Sonntag, 23. Juni 2024 statt.

Neben der beamtenrechtlich notwendigen schriftlichen Bewerbung ist zur Teilnahme an der Wahl auch die Einreichung eines förmlichen Wahlvorschlages als Einzelbewerberin oder als Einzelbewerber oder durch eine Partei bzw. Wählergruppe erforderlich. Der Gemeinde-wahlleiter wird zur Einreichung von Wahlvorschlägen im amtlichen Bekanntmachungsblatt "Blickpunkt Schwalbach" der Gemeinde Schwalbach auffordern. Die Frist für die Einreichung von Wahlvorschlägen endet am 04. April 2024 (66. Tag vor der Wahl), 18.00 Uhr.

Wahlvorschläge von Parteien und Wählergruppen, denen bei der letzten Gemeinderatswahl kein Sitz im Gemeinderat oder bei der letzten Wahl zum Landtag des Saarlandes kein Sitz im Landtag zufiel, bedürfen der Unterstützung von mindestens 99 wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürgern. Dies gilt auch für Einzelbewerberinnen und Einzelbewerber.

Der Unterstützung der Wahlvorschläge einer Partei bedarf es nicht, wenn dieser Partei bei der letzten Wahl zum Deutschen Bundestag Sitze zugefallen sind.

Bewerbungen mit den üblichen Unterlagen (Lichtbild, Lebenslauf, Zeugnisabschriften, Nachweis berufl. Werdegang) sind bis spätestens 04. April 2024, 18.00 Uhr, unter dem Kennwort "Wahl der Bürgermeisterin oder des Bürgermeisters" an den Gemeindewahlleiter der Gemeinde Schwalbach, Hauptstraße 92, 66773 Schwalbach, zu richten.

Weitere Auskünfte erteilt das Wahlamt (Tel.: 06834 / 571-116).

Informationspflicht gemäß Datenschutzgrundverordnung (DSGVO):

Im Rahmen der Stellenbesetzung werden Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Privatadresse, private Telefon-Nr./Email, Lebenslauf, Zeugnisse, Zertifikate) erfasst und diese ausschließlich für die Besetzung der ausgeschriebenen Stelle innerhalb des Unternehmens verwendet und nur durch die hierzu befugten Personen an die für das konkrete Bewerbungsverfahren zuständigen innerbetrieblichen Stellen weitergeleitet.

Der Bürgermeister

In Vertretung

Die Erste Beigeordnete
Heinen

1 ErzieherIn (m/w/d)

Klein sucht Groß!

Unsere Kinder brauchen ausgebildete: Erzieher*innen

 Die Gemeinde Schwalbach sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt für die

Kita Tausendfüßler, Schulstraße, Schwalbach

1 Erzieher*in (m/w/d)

(staatlich anerkannte/r Erzieher/in oder vergleichbare Ausbildung)

unbefristet in Vollzeit (39 Std./Woche).

Wir stehen für:

eine professionelle Förderung der Kinder und familiäre Begleitung,

eine zielgerichtete, inklusive Betreuung und Erziehung und eine kontinuierliche Qualitätsentwicklung.

Unsere Teams pflegen:

einen respektvollen Umgang miteinander, eine offene Kommunikation

sowie eine transparente Zusammenarbeit.

Der Träger bietet Ihnen:

tolle Kinder und Eltern sowie eine vertrauensvolle Zusammenarbeit,

einen sicheren Arbeitsplatz im öffentlichen Dienst mit Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten,

einen unbefristeten Arbeitsvertrag, Vergütung nach dem TVöD/VKA SuE (EG S8a)

sowie betriebliche Altersversorgung, 30 Tage Urlaub, 2 Regenerationstage und Zulagen,

jährliche Sonderzahlung sowie ein betriebliches Gesundheitsmanagement.

Sie legen Wert auf:

einen liebevollen und respektvollen Umgang mit Kindern und Eltern,

eine aktive Mitgestaltung der Konzeption, Zuverlässigkeit und Verantwortungsbewusstsein,

strukturiertes und kreatives Arbeiten, ein gutes Betriebsklima sowie

regelmäßige Fort- und Weiterbildungen?

Dann sind Sie bei uns herzlich willkommen!

Weitere Infos hier

Bewerben Sie sich bitte bis zum 30.11.2023 postalisch an:

Bürgermeister der Gemeinde Schwalbach, Postfach 1040, 66764 Schwalbach

oder online an: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Bei gleicher Eignung werden Schwerbehinderte bevorzugt berücksichtigt.

Die eingereichten Bewerbungsunterlagen werden aus Kostengründen nicht zurückgesandt. Wir bitten auf die Zusendung von Originalen, Bewerbungsmappen o.Ä. zu verzichten. Die im Zusammenhang mit der Bewerbung entstehenden Kosten können nicht erstattet werden.

Informationspflicht gemäß Datenschutzgrundverordnung (DSGVO):

Im Rahmen der Stellenbesetzung werden Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Privatadresse, private Telefon-Nr./Email, Lebenslauf, Zeugnisse, Zertifikate, Nachweis über Schwerbehinderung) erfasst und diese ausschließlich für die Besetzung der ausgeschriebenen Stelle innerhalb des Unternehmens verwendet und nur durch die hierzu befugten Personen an die für das konkrete Bewerbungsverfahren zuständigen innerbetrieblichen Stellen weitergeleitet.

Für Termine im Rathaus können Sie auch gerne unsere Online Terminreservierung nutzen.

Kontakt

  • Adresse:
    Hauptstraße 92
    66773 Schwalbach
  • Tel.:
    06834 571-0
  • Fax:
    06834 571-111
  • E-Mail:
    Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Die rechtsverbindliche elektronische Kommunikation ist über E-Mail nicht möglich. Bitte nutzen Sie hierzu unsere virtuelle Poststelle über eGo-Mail. Die entsprechenden Rahmenbedingungen finden Sie auf der Homepage https://www.buergerdienste-saar.de/zfinder-saar-web/legalnotes.

Öffnungszeiten

Gemeindeverwaltung
  • Montag - Donnerstag:
    08:30 - 12:30 Uhr
  • Montag, Mittwoch, Donnerstag:
    14:00 - 16:00 Uhr
  • Freitag:
    08:30 - 13:30 Uhr

Zusätzlich hat das Bürgerbüro am 1. Samstag des Monats von 10-12 Uhr geöffnet

Standesamt
  • Montag - Donnerstag:
    08:30 - 12:30 Uhr
  • Mittwoch:
    14:00 - 16:00 Uhr
  • Freitag:
    08:30 - 13:30 Uhr
Auf Wunsch werden zusätzlich am 1. Samstag im Monat Trauungen durchgeführt.