In der Gemeinde Schwalbach (17.800 Einwohner) ist die Stelle
der Bürgermeisterin / des Bürgermeisters (m/w/d)
zum 01. Juli 2024 neu zu besetzen.
Die Amtszeit beträgt gemäß § 31 Abs. 2 Kommunalselbstverwaltungsgesetz (KSVG) zehn Jahre.
Der jetzige Amtsinhaber tritt in den Ruhestand.
Die Besoldung erfolgt gemäß § 2 der Saarl. Kommunalbesoldungsverordnung nach B 2. Eine Höherstufung nach Besoldungsgruppe B 3 ist frühestens nach Ablauf der ersten zwei Jahre der Amtszeit als Bürgermeisterin oder als Bürgermeister durch Beschluss des Gemeinderates möglich. Daneben wird eine Aufwandsentschädigung nach der Saarl. Verordnung über die Aufwandsentschädigungen für kommunale Wahlbeamte und Behördenleiter gewährt. Sie beträgt zurzeit 230,-- €/Monat.
Wählbar zur Bürgermeisterin oder zum Bürgermeister ist jede oder jeder Deutsche im Sinne des Art. 116 des Grundgesetzes und jede Unionsbürgerin oder jeder Unionsbürger, die oder der am Tag der Wahl das 25. Lebensjahr vollendet hat, die Wählbarkeit zum Deutschen Bundestag oder zum Europäischen Parlament besitzt und die Gewähr dafür bietet, dass sie oder er jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes eintritt. Zur Bürgermeisterin oder zum Bürgermeister kann nicht gewählt werden, wer am Tag des Beginns der Amtszeit das 65. Lebensjahr vollendet hat.
Die Bürgermeisterin oder der Bürgermeister wird von den Bürgerinnen und Bürgern der Gemeinde Schwalbach am Sonntag, 09. Juni 2024 nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt. Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen erhalten hat.
Erhält keine Bewerberin oder kein Bewerber diese Mehrheit, so findet eine Stichwahl unter den beiden Bewerberinnen oder Bewerbern, die bei der ersten Wahl die höchsten Stimmenzahlen erhalten haben, statt. Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los, wer in die Stichwahl kommt. Eine etwa notwendige Stichwahl findet am Sonntag, 23. Juni 2024 statt.
Neben der beamtenrechtlich notwendigen schriftlichen Bewerbung ist zur Teilnahme an der Wahl auch die Einreichung eines förmlichen Wahlvorschlages als Einzelbewerberin oder als Einzelbewerber oder durch eine Partei bzw. Wählergruppe erforderlich. Der Gemeinde-wahlleiter wird zur Einreichung von Wahlvorschlägen im amtlichen Bekanntmachungsblatt "Blickpunkt Schwalbach" der Gemeinde Schwalbach auffordern. Die Frist für die Einreichung von Wahlvorschlägen endet am 04. April 2024 (66. Tag vor der Wahl), 18.00 Uhr.
Wahlvorschläge von Parteien und Wählergruppen, denen bei der letzten Gemeinderatswahl kein Sitz im Gemeinderat oder bei der letzten Wahl zum Landtag des Saarlandes kein Sitz im Landtag zufiel, bedürfen der Unterstützung von mindestens 99 wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürgern. Dies gilt auch für Einzelbewerberinnen und Einzelbewerber.
Der Unterstützung der Wahlvorschläge einer Partei bedarf es nicht, wenn dieser Partei bei der letzten Wahl zum Deutschen Bundestag Sitze zugefallen sind.
Bewerbungen mit den üblichen Unterlagen (Lichtbild, Lebenslauf, Zeugnisabschriften, Nachweis berufl. Werdegang) sind bis spätestens 04. April 2024, 18.00 Uhr, unter dem Kennwort "Wahl der Bürgermeisterin oder des Bürgermeisters" an den Gemeindewahlleiter der Gemeinde Schwalbach, Hauptstraße 92, 66773 Schwalbach, zu richten.
Weitere Auskünfte erteilt das Wahlamt (Tel.: 06834 / 571-116).
Informationspflicht gemäß Datenschutzgrundverordnung (DSGVO):
Im Rahmen der Stellenbesetzung werden Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Privatadresse, private Telefon-Nr./Email, Lebenslauf, Zeugnisse, Zertifikate) erfasst und diese ausschließlich für die Besetzung der ausgeschriebenen Stelle innerhalb des Unternehmens verwendet und nur durch die hierzu befugten Personen an die für das konkrete Bewerbungsverfahren zuständigen innerbetrieblichen Stellen weitergeleitet.
Der Bürgermeister
In Vertretung
Die Erste Beigeordnete
Heinen
Klein sucht Groß!
Die Gemeinde Schwalbach sucht zum 01.08.2024
Erzieher/innen im Anerkennungsjahr (m/w/d)
und
Vorpraktikanten (m/w/d) für die kommunalen Kindertagesstätten
Tausendfüßler, Schulstraße 64, 66773 Schwalbach
Griesborn, Jahnstraße 35, 66773 Schwalbach
Kindervilla Albero, Schulplatz 2-6, 66773 Schwalbach
Sie passen zu uns, wenn Sie |
Wir bieten |
o einen liebevollen und respektvollen Umgang mit Kindern und Eltern für selbstverständlich halten, o zuverlässig und verantwortungs-bewusst sind, o gerne kreativ und strukturiert arbeiten, o flexibel sind (Öffnungszeiten 7-17 Uhr) |
o ein offenes, motiviertes Team, tolle Kinder und Eltern, o eine vertrauensvolle Zusammenarbeit mit dem Träger, o Freiraum für eigene Ideen, o ein betriebliches Gesundheitsmanagement
|
Die Vergütung der Anerkennungspraktikanten richtet sich nach dem Tarifvertrag für Praktikantinnen/ Praktikanten des öffentlichen Dienstes (TVöD/VKA) -Beschäftigte im Sozial- und Erziehungsdienst.
Die Vorpraktikanten erhalten ein Taschengeld in Höhe von 100 Euro im Monat.
Ihre Bewerbungsunterlagen richten Sie bitte
postalisch an: Bürgermeister der Gemeinde Schwalbach, Postfach 1040, 66764 Schwalbach
online an: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Die eingereichten Bewerbungsunterlagen werden aus Kostengründen nicht zurückgesandt. Wir bitten auf die Zusendung von Originalen, Bewerbungsmappen o.Ä. zu verzichten. Die im Zusammenhang mit der Bewerbung entstehenden Kosten können nicht erstattet werden.
Informationspflicht gemäß Datenschutzgrundverordnung (DSGVO):
Im Rahmen der Stellenbesetzung werden Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Privatadresse, private Telefon-Nr./Email, Lebenslauf, Zeugnisse, Zertifikate, Nachweis über Schwerbehinderung) erfasst und diese ausschließlich für die Besetzung der ausgeschriebenen Stelle innerhalb des Unternehmens verwendet und nur durch die hierzu befugten Personen an die für das konkrete Bewerbungsverfahren zuständigen innerbetrieblichen Stellen weitergeleitet.
Die Gemeinde Schwalbach sucht zum 01. August 2024
drei Auszubildende (m/w/d) für den Ausbildungsberuf „staatlich anerkannte/r Erzieher/in“
für die kommunalen Kindertagesstätten
Tausendfüßler, Schulstraße 64, 66773 Schwalbach
Griesborn, Jahnstraße 35, 66773 Schwalbach
Kindervilla Albero, Schulplatz 2-6, 66773 Schwalbach
Die Ausbildung erfolgt im Rahmen der praxisintegrierten Ausbildung zum Erzieher/ zur Erzieherin (PIA). Voraussetzung ist die erfolgreiche Absolvierung eines Vorpraktikums. Die Ausbildungszeit beträgt 3 Jahre.
Sie passen zu uns, wenn Sie |
Wir bieten |
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einen liebevollen und respektvollen Umgang mit Kindern und Eltern für selbstverständlich halten, zuverlässig und verantwortungsbewusst sind, gerne kreativ und strukturiert arbeiten, flexibel sind (Öffnungszeiten 7-17 Uhr) |
ein offenes, motiviertes Team, tolle Kinder und Eltern, eine vertrauensvolle Zusammenarbeit mit dem Träger, Freiraum für eigene Ideen, ein betriebliches Gesundheitsmanagement
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Die Ausbildungsvergütung richtet sich nach dem Tarifvertrag für Auszubildende des öffentlichen Dienstes Allgemeiner Teil und Besonderer Teil Pflege (TVAöD/Pflege).
Ihre vollständigen Bewerbungsunterlagen richten Sie bitte
postalisch an: Bürgermeister der Gemeinde Schwalbach, Postfach 1040, 66764 Schwalbach
online an: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Schwerbehinderte Bewerber/innen werden bei gleicher Eignung vorrangig berücksichtigt.
Die eingereichten Bewerbungsunterlagen werden aus Kostengründen nicht zurückgesandt. Wir bitten auf die Zusendung von Originalen, Bewerbungsmappen o.Ä. zu verzichten. Die im Zusammenhang mit der Bewerbung entstehenden Kosten können nicht erstattet werden.
Informationspflicht gemäß Datenschutzgrundverordnung (DSGVO):
Im Rahmen der Stellenbesetzung werden Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Privatadresse, private Telefon-Nr./Email, Lebenslauf, Zeugnisse, Zertifikate, Nachweis über Schwerbehinderung) erfasst und diese ausschließlich für die Besetzung der ausgeschriebenen Stelle innerhalb des Unternehmens verwendet und nur durch die hierzu befugten Personen an die für das konkrete Bewerbungsverfahren zuständigen innerbetrieblichen Stellen weitergeleitet.
Die Gemeinde Schwalbach stellt zum 01.06.2024
1 Sachbearbeiter/ in (m/w/d) für die Schulsekretariate
der Grundschulen Bachtalschule und Laurentiusschule
in Teilzeit (30 Wochenstunden) ein.
Das Aufgabengebiet umfasst insbesondere:
Wir erwarten von Ihnen:
Wir bieten:
Die Eingruppierung erfolgt nach den persönlichen Voraussetzungen in Entgeltgruppe 5 des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst (TVöD/VKA).
Schwerbehinderte Menschen haben bei gleicher fachlicher und persönlicher Eignung den Vorrang.
Die Gemeinde Schwalbach verfügt über einen Frauenförderplan. Dieser verfolgt u. a. das Ziel, eine bestehende Unterrepräsentanz von Frauen zu beseitigen. Bewerbungen von Frauen sind daher besonders erwünscht.
Ihre vollständigen Bewerbungsunterlagen (Bewerbungsschreiben, tabellarischer Lebenslauf, Angabe einer Email-Adresse, Kopien von Abschlusszeugnissen, Qualifikationsnachweisen, Beurteilungen) richten Sie bitte bis zum 20.03.2024
online an: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
postalisch an: Bürgermeister der Gemeinde Schwalbach, Herrn Hans-Joachim Neumeyer, Postfach 1040, 66764 Schwalbach
Die eingereichten Bewerbungsunterlagen werden aus Kostengründen nicht zurückgesandt. Wir bitten auf die Zusendung von Originalen, Bewerbungsmappen o.Ä. zu verzichten. Die im Zusammenhang mit der Bewerbung entstehenden Kosten können nicht erstattet werden.
Informationspflicht gemäß Datenschutzgrundverordnung (DSGVO):
Im Rahmen der Stellenbesetzung werden Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Privatadresse, private Telefon-Nr./Email, Lebenslauf, Zeugnisse, Zertifikate, Nachweis über Schwerbehinderung) erfasst und diese ausschließlich für die Besetzung der ausgeschriebenen Stelle innerhalb des Unternehmens verwendet und nur durch die hierzu befugten Personen an die für das konkrete Bewerbungsverfahren zuständigen innerbetrieblichen Stellen weitergeleitet.
Für Termine im Rathaus können Sie auch gerne unsere Online Terminreservierung nutzen.
Die rechtsverbindliche elektronische Kommunikation ist über E-Mail nicht möglich. Bitte nutzen Sie hierzu unsere virtuelle Poststelle über eGo-Mail. Die entsprechenden Rahmenbedingungen finden Sie auf der Homepage https://www.buergerdienste-saar.de/zfinder-saar-web/legalnotes.
Zusätzlich hat das Bürgerbüro am 1. Samstag des Monats von 10-12 Uhr geöffnet