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Windpark Hülzweiler

Aufruf zur Bewerbung um einen Nutzungsvertrag für die Entwicklung und den Betrieb von Windenergieanlagen auf Waldflächen der Gemeinde Schwalbach/SaarWindpark „Nördlich der A8“

Die Gemeinde Schwalbach (Saar) beabsichtigt gemeindeeigene Waldflächen zur Entwicklung und den Betrieb von Windenergieanlagen im Rahmen eines Nutzungsverhältnisses zu vermarkten. Es ist beabsichtigt die entsprechenden Flächen im Bereich des im Flächennutzungsplan dargestellten Sondergebiets „Nördlich der A8“ mit der Zweckbestimmung „Windenergie“ (folgend nur „Konzentrationszone“) an geeignete, erfahrene und leistungsfähige Unternehmen zur Nutzung zu überlassen. Das für die Nutzung in Frage kommende Gebiet umfasst eine Fläche von ca. 40 ha, überwiegend Waldflächen, die Waldflächen befinden sich im Eigentum der Gemeinde Schwalbach. Das Gebiet erstreckt sich dabei auf einer Höhenlage von ca. 250-260 m üNN. Weitere Informationen (Flächennutzungsplan, Begründung des Flächennutzungsplans, einschl. Hintergrund zur Flächenauswahl, genaue Lage der Konzentrationszone, Flurkarte, Forstkarten) können unter folgendem Link abgerufen werden:

Bei diesem Aufruf handelt es sich mangels Anwendbarkeit der vergaberechtlichen gesetzlichen Regelungen bei der Nutzungsüberlassung gemeindeeigener Flächen nicht um ein Vergabeverfahren der Gemeinde Schwalbach. Es werden daher insoweit keine wechselseitigen Verpflichtungen begründet.

Der Aufruf verfolgt den Zweck, interessierte Unternehmen darüber zu informieren, dass sie sich mit geeigneten Angeboten zur Nutzung der beschriebenen Flächen um den Abschluss eines entsprechenden Nutzungsvertrages mit der Gemeinde Schwalbach bewerben können.

Im Zuge des Aufrufs wird gebeten, die Absicht zur Abgabe eines Angebotes verbindlich bis zum 22.08.2021 zu erklären. Die Erklärung erfolgt grundsätzlich formlos und in Textform an:

Per E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Per Brief: Gemeinde Schwalbach, Hauptstr. 92, 66773 Schwalbach
Per Fax: 06834 571 111

unter Mitteilung mindestens einer E-Mailadresse über die ggf. weitere Informationen im Zusammenhang mit dem Aufruf empfangen werden können. Jene Informationen werden zudem ebenfalls unter obiger Homepage veröffentlicht.

  • Frist für die Erklärung der Absicht zur Teilnahme am Aufruf:
    22.08.2021
  • Frist für die Abgabe des verbindlichen Angebotes:
    30.09.2021, 16:00 Uhr
  • Die Bindefrist endet am:
    31.12.2021

Fragen zur Bekanntmachung oder dem Verfahren richten sie bitte in Textform per E-Mail an: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Zur Wahrung der Transparenz und Chancengleichheit weisen wir darauf hin, dass inhaltliche Fragen und deren Antworten auf obiger Projekt-Homepage veröffentlicht und an andere Teilnehmer am Aufruf kommuniziert werden können.

Planungsrechtliche Situation

Die zur Nutzungsüberlassung in Frage stehenden Flächen liegen in der gem. Flächennutzungsplan dargestellten Konzentrationszone „Nördlich der A8“. Der entsprechende sachliche Teilflächennutzungsplan wurde am 25.09.2020 von der höheren Verwaltungsbehörde genehmigt (Az. 0BB11-589-16716) und am 20.11.2020 öffentlich bekannt gemacht. Einschränkende Vorgaben der Landes- oder Regionalplanung bestehen nicht.

Auswahlverfahren

Die Auswahl des erfolgreichen Teilnehmers erfolgt grundsätzlich nach dem wirtschaftlichsten Angebot in einem zweitstufigen Verfahren:

Zunächst werden die eingehenden Angebote ausschließlich hinsichtlich der finanziellen Beteiligungskomponenten für die Gemeinde analysiert und bewertet.

Die (finanzielle Vor-)Bewertung erfolgt dabei auf Anlagenebene auf Basis des einzelnen WEA-Ertrages im Kontext des Aufstellungskonzeptes, nicht zuletzt auch, um eine ausgewogene Bewertung der wirtschaftlichen Gesamtheit der Konzepte zu ermöglichen.

Die acht finanziell überzeugendsten Angebote werden danach in ihrer Gesamtheit im Rahmen einer zweiten Bewertungsrunde bewertet.

Die zweite Bewertungsrunde besteht neben der Bewertung der schriftlichen Angebote aus einer Präsentationsrunde, in der die Teilnehmer vor dem Auswahlgremium der Gemeinde ihr Gesamtkonzept präsentieren und Fragen sowie Anregungen seitens der Gemeinde möglich sind.

Grafik Auswahlverfahren Windkraft

Wertungsmaßstab

Die Auswahl des gesamtwirtschaftlichsten Angebotes erfolgt nach folgendem Wertungsmaßstab:

Jedes Angebot wird - bei Erreichen der zweiten Bewertungsstufe - hinsichtlich der nachfolgenden vier Kategorien bewertet und mit den jeweils anderen Angeboten in Relation gesetzt. Dabei werden je Kategorie Wertungspunkte von 1 bis 10 vergeben.

Die jeweiligen Punkte der einzelnen Kategorien werden mit dem entsprechenden Gewicht multipliziert um eine Gesamtpunktzahl zu erreichen. Das Angebot mit der höchsten Gesamtpunktzahl ist das gesamtwirtschaftlichste Angebot.

Die Verteilung der Gewichte lautet wie folgt:

Kategorie Anteil an der Gesamtwertung
K1 finanzielle Beteiligung der Gemeinde 40 %
K2 Aufstellungskonzept 45%
K3 Konzept für Ausgleich Waldbewirtschaftung / Jagdpacht 5%
K4 Beteiligungsmodell für Bürger 10%
Gesamtnote =

(Note_K1 x Anteil_K1) + (Note_K2 x Anteil_K2) + (Note_K3 x Anteil_K3) +(Note_K4 x Anteil_K4)

Anforderungen an das Angebot

Das Angebot ist bis zum Ablauf der Angebotsfrist am 30.09.2021, 16:00 Uhr, schriftlich zu richten an:

Gemeinde Schwalbach, Hauptstr. 92, 66773 Schwalbach

Das Angebot ist unter Verwendung der unterschriebenen Eigenerklärung (B1) in doppelten Umschlag und unterschrieben zuzustellen oder der Gemeinde zu übergeben. Der innere Umschlag, der die Angebotsunterlagen enthält muss verschlossen und wie folgt beschriftet sein:

"Angebot Nutzungsvertrag „nördlich der A8“ – nicht öffnen“

Angestrebte Laufzeit des Nutzungsvertrages

Die angestrebte Laufzeit des Nutzungsvertrages richtet sich nach der zu erwartenden Nutzungsdauer von Windenergieanlagen, welche nach Ansicht der Gemeinde derzeit einen Zeitraum von 25 Jahre nach Inbetriebnahme umfasst. Die einmalige Verlängerung der Laufzeit des Nutzungsvertrages um 5 Jahre ist möglich.

Anforderungen an die Eignung

Teilnehmer müssen mindestens folgende Eignungskriterien erfüllen:
  • Erklärung der generellen Eignung, sowie
  • Erfahrung in der Projektierung und Errichtung von Windkraftanlagen; Nachweis von mindestens 3 erfolgreich realisierten, artähnlichen Projekten.
Die Erklärung der Eignung erfolgt über die Abgabe der verfügbaren Eigenerklärungen (Anlage B1) unter folgedem Link:

Zu den einzelnen Wertungskategorien:

finanzielle Beteiligung der Gemeinde
Maßgeblich für die Bewertung der finanziellen Beteiligung sind insbesondere:
  • angemessene Beteiligung am Nettostromertrag in Form von garantierten Mindestentgelten sowie einer Beteiligung am wirtschaftlichen Erfolg der Windenergieanlagen, bspw. durch eine prozentuale Beteiligung sowie
  • Vergütung von Nebenleistungen wie bspw. Reservierungsentgelt, Einmalzahlungen nach Baureife.

Darüber hinaus wird im Rahmen der Bewertung der finanziellen Beteiligung der Gemeinde der Bewertungsstufe 2 auch die Transparenz, Belastbarkeit und der Aufwand der Nachvollziehbarkeit einer möglichen variablen Beteiligung am wirtschaftlichen Erfolg bewertet. Dabei werden solche Modelle bevorzugt, die eine möglichst einfache laufende Überprüfung ermöglichen, bspw. indem sie ausschließlich an einen Bescheid des Netzbetreibers anknüpfen.

Den Teilnehmern steht es frei, ergänzende Vorschläge einer finanziellen Beteiligung der Gemeinde zu unterbreiten.

Hinweise:

Angebote oder Angebotsteile, bei denen die Höhe einer Zahlung von einem ungewissen Ereignis in der Zukunft abhängen - wie bspw. dem Ausgang der Teilnahme an einer Auktion der Bundesnetzagentur zur Ermittlung der finanziellen Förderung von Erneuerbaren-Energien-Anlagen“ oder auch wetterabhängigem Ertrag - werden im Rahmen der Bewertung der finanziellen Beteiligung konservativ angesetzt. Konservativ meint konkret, dass ein Ansatz mit dem Wert erfolgt, der anhand der zum Zeitpunkt der Bewertung verfügbaren Informationen mit hinreichender Sicherheit mindestens erreicht werden wird.

Zur Prüfung der Angebote können nachvollziehbare Wirtschaftlichkeitsberechnungen /-prognosen vorgelegt werden.

Beteiligungsmodelle oder -anteile im Rahmen des Angebots, die über eine finanzielle Beteiligung der Gemeinde als Eigentümer der zur Nutzung überlassenen Flächen hinausgehen, wie bspw. gesellschaftsrechtliche (Beteiligungs-)Modelle, sind aus Sicht der Gemeinde kommunalwirtschaftsrechtlich zweifelhaft, (auch) daher nicht gewünscht und werden im Rahmen der Angebotswertung mit 0 € bewertet.

Aufstellungskonzept

Maßgeblich für die Bewertung des Aufstellungskonzepts sind aus Sicht der Gemeinde vor allem folgende Punkte:

  • Allgemeines Parklayout und Parkwirkungsgrad
  • Abstand zur Wohnbebauung
  • Inanspruchnahme / Umwandlung von Flächen
    • Dauerhaft, nicht nur für Anlagen selbst sondern auch bspw. auch Zuwegungen
    • Temporär zum Zwecke der Errichtung der Anlage
    • Nutzung vorhandener Schneisen, Lagerflächen etc.
    • Darstellung auch des Einflusses auf die Waldfunktionenkartierung
  • Konzept für Ausgleichsmaßnahmen im Gemeindegebiet, bevorzugt im Ortsteil Hülzweiler

Die Gemeinde hält die Umsetzung eines Windparks in der Konzentrationszone trotz ihrer Darstellung im Flächennutzungsplan für städtebaulich sensibel, so dass nach den gemeindlichen Vorstellungen nicht ausschließlich die Ertragsmaximierung angestrebt wird, sondern Aufstellkonzepte für Windparks auch den Ausgleich mit relevanten öffentlichen Belangen abbilden sollen (bspw. großer Abstand von Windenergieanlagen zur Wohnbebauung zur Reduzierung von Einwirkungen und zur Schaffung von Akzeptanz; Parklayout muss nicht notwendig die maximal mögliche Anzahl der zu errichtenden Windenergieanlagen vorsehen).

Die Waldflächen sind Bestandteil der durch die örtliche Jagdgenossenschaft verpachteten Jagdflächen. Hinsichtlich der Waldbewirtschaftung besteht eine Dienstleistungskonzession.

Aus Sicht der Gemeinde sind solche Konzepte am wirtschaftlichsten, die die Gemeinde von Ansprüchen und Aufwänden die aus den bestehenden Vereinbarungen der Jagd und Waldbewirtschaftung möglichst freistellen.

Dies kann auch erfolgen, indem sich der Teilnehmer mit der Jagdgenossenschaft über einen Ausgleich ins Benehmen setzen will und/oder ein möglichst transparentes und faires Verfahren für die Einschränkungen der Waldbewirtschaftung präsentiert.

Beteiligungsmöglichkeiten für Bürger

Zur Steigerung der Akzeptanz innerhalb der Gemeinde sowie der unmittelbaren Beteiligung der Einwohner der Gemeinde Schwalbach sind Konzepte für die Beteiligung von Bürgern willkommen.