Patientenverfügung

Mit einer Patientenverfügung können Sie im Voraus festlegen, wie Ihre medizinische Versorgung geregelt werden soll, wenn Sie selbst nicht mehr in der Lage sind, eigenverantwortlich zu entscheiden. Wichtig ist, dass Sie die Patientenverfügung mit einer Vorsorgevollmacht oder Betreuungsverfügung koppeln. Mit den Personen, die für Sie spätere Regelungen treffen sollen, sollten Sie Ihre Vorstellungen ausführlich besprechen. Ängste und Sorgen, die auf beiden Seiten bestehen können, sollten sie offen ansprechen.

Nachfolgende Links geben einen guten Einblick in die rechtlichen Grundlagen und helfen Ihnen bei der Abfassung einer Patientenverfügung.

Vorsorgemappe der IGSL (int. Gesellschaft für Sterbebegleitung und Lebensbeistand)
https://www.igsl.de/vorsorgemappe.html

Vorsorge für Unfall, Krankheit und Alter – Bayerisches Justizministerium
Vorsorge 
Vorsorge Betreuungsverfügung 
Vorsorge Patientenverfügung 
Vorsorge Patientenverfügung und Organspende Vorsorge Erweiterte Patientenverfügung 

Patientenverfügung - Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz
http://www.bmjv.de/SharedDocs/Publikationen/DE/Patientenverfuegung.html

Patientenverfügung in leichter Sprache
Patientenverfügung des Saarlandes in leichter Sprache

Ratgeber des VdK zu Vorsorgevollmachten/Betreuungsverfügung
https://www.vdk.de/saarland/pages/service/69591/ratgeber

Für Termine im Rathaus können Sie auch gerne unsere Online Terminreservierung nutzen.

Kontakt

  • Adresse:
    Hauptstraße 92
    66773 Schwalbach
  • Tel.:
    06834 571-0
  • Fax:
    06834 571-111
  • E-Mail:
    Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Die rechtsverbindliche elektronische Kommunikation ist über E-Mail nicht möglich. Bitte nutzen Sie hierzu unsere virtuelle Poststelle über eGo-Mail. Die entsprechenden Rahmenbedingungen finden Sie auf der Homepage https://www.buergerdienste-saar.de/zfinder-saar-web/legalnotes.

Öffnungszeiten

Gemeindeverwaltung
  • Montag - Donnerstag:
    08:30 - 12:30 Uhr
  • Montag, Mittwoch, Donnerstag:
    14:00 - 16:00 Uhr
  • Freitag:
    08:30 - 13:30 Uhr

Zusätzlich hat das Bürgerbüro am 1. Samstag des Monats von 10-12 Uhr geöffnet

Standesamt
  • Montag - Donnerstag:
    08:30 - 12:30 Uhr
  • Mittwoch:
    14:00 - 16:00 Uhr
  • Freitag:
    08:30 - 13:30 Uhr
Auf Wunsch werden zusätzlich am 1. Samstag im Monat Trauungen durchgeführt.