Patientenverfügung
Mit einer Patientenverfügung können Sie im Voraus festlegen, wie Ihre medizinische Versorgung geregelt werden soll, wenn Sie selbst nicht mehr in der Lage sind, eigenverantwortlich zu entscheiden. Wichtig ist, dass Sie die Patientenverfügung mit einer Vorsorgevollmacht oder Betreuungsverfügung koppeln. Mit den Personen, die für Sie spätere Regelungen treffen sollen, sollten Sie Ihre Vorstellungen ausführlich besprechen. Ängste und Sorgen, die auf beiden Seiten bestehen können, sollten sie offen ansprechen.
Nachfolgende Links geben einen guten Einblick in die rechtlichen Grundlagen und helfen Ihnen bei der Abfassung einer Patientenverfügung.
Vorsorgemappe der IGSL (int. Gesellschaft für Sterbebegleitung und Lebensbeistand)
https://www.igsl.de/vorsorgemappe.html
Vorsorge für Unfall, Krankheit und Alter – Bayerisches Justizministerium
Vorsorge
Vorsorge Betreuungsverfügung
Vorsorge Patientenverfügung
Vorsorge Patientenverfügung und Organspende Vorsorge Erweiterte Patientenverfügung
Patientenverfügung - Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz
http://www.bmjv.de/SharedDocs/Publikationen/DE/Patientenverfuegung.html
Patientenverfügung in leichter Sprache
Patientenverfügung des Saarlandes in leichter Sprache
Ratgeber des VdK zu Vorsorgevollmachten/Betreuungsverfügung
https://www.vdk.de/saarland/pages/service/69591/ratgeber