Neues aus Elm, Hülzweiler und Schwalbach

Aktuelles und Wissenswertes aus ihrer Gemeinde

Sitzung des Aufsichtsrates der KDFK Schwalbach GmbH & Co. KG am 18.03.2015

Am Mittwoch, 18.03.2015, um 19:00 Uhr, findet im Ratssaal des Rathauses, Hauptstraße 92, 66773 Schwalbach, eine Sitzung des Aufsichtsrates der ´Kommunale Dienste, Freizeit- und Kulturbetriebe Schwalbach GmbH & Co. KG´ statt.

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Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 18.03.2015

Am Mittwoch, 18.03.2015, um 17:45 Uhr, findet im Ratssaal des Rathauses, Hauptstraße 92, 66773 Schwalbach, eine Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses statt.

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Rechtsverordnung über das Naturschutzgebiet N 6706-304 Breitborner Floß

Das Ministerium für Umwelt und Verbraucherschutz - Oberste Naturschutzbehörde - beabsichtigt auf Grund des § 20 des Saarländischen Naturschutzgesetzes vom
4. April 2006 (Amtsbl. S. 726), in Verbindung mit den §§ 23 und 32 Absatz 2 des Bundesnaturschutzgesetzes vom 29. Juli 2009 (BGBl I. S. 2542), jeweils in der derzeit gültigen Fassung, das NATURA 2000-Gebiet 6706-304 „Breitborner Floß“ als Naturschutzgebiet auszuweisen. Das Schutzgebiet liegt in der Gemeinde Schwalbach, Knausholz und Derlen zwischen Dillmannsbornstraße, Papiermühle und Hermesberg sowie in der Gemeinde Bous und umfasst 39 ha. Der Entwurf des Verordnungstextes, die Erläuterungen, die Übersichtskarte sowie die Detailkarte liegen vom 23.03.2015 bis 24.04.2015 (einschließlich) im Rathaus der Gemeinde Schwalbach, Zimmer 3.02 während der Öffnungszeiten öffentlich aus.

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Rechtsverordnung über das Landschaftsschutzgebiet L 6606-306 Wiesenlandschaft zwischen Hülzweiler und Schwalbach

Das Ministerium für Umwelt und Verbraucherschutz - Oberste Naturschutzbehörde - beabsichtigt auf Grund des § 20 des Saarländischen Naturschutzgesetzes vom
4. April 2006 (Amtsbl. S. 726), in Verbindung mit den §§ 26 und 32 Absatz 2 des Bundesnaturschutzgesetzes vom 29. Juli 2009 (BGBl I. S. 2542), jeweils in der derzeit gültigen Fassung, das NATURA 2000-Gebiet 6606-306 „Wiesenlandschaft zwischen Hülzweiler und Schwalbach“ als Landschaftsschutzgebiet auszuweisen. Das Schutzgebiet liegt in der Gemeinde Schwalbach, Gemarkung Schwalbach und umfasst 43,25 ha. Der Entwurf des Verordnungstextes, die Erläuterungen, die Übersichtskarte sowie die Detailkarte liegen vom 23.03.2015 bis 24.04.2015 (einschließlich) im Rathaus der Gemeinde Schwalbach, Zimmer 3.02, während der Öffnungszeiten öffentlich aus.

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Auf Wunsch werden zusätzlich am 1. Samstag im Monat Trauungen durchgeführt.