Grundsteuergesetz werden Grundsteuern zu je einem Viertel ihres Jahresbetrags am 15.02. / 15.05. / 15.08. / 15.11. eines Jahres fällig. Ist der Fälligkeitstag ein Samstag, Sonntag oder ein gesetzlicher anerkannter Feiertag, so tritt die Fälligkeit erst am nächsten Werktag ein.
Das Sepa Basis Lastschriftmandat zur Ermächtigung der Gemeinde zum Einzug der Steuern finden Sie hier
Das Rathaus Schwalbach ist für den allgemeinen Besucherverkehr derzeit geschlossen.
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Gleichwohl sind die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Verwaltung für Sie während der nachfolgenden Zeiten erreichbar und stehen zur telefonischen Abstimmung von unbedingt notwendigen Terminen zur Verfügung.
Zusätzlich hat das Bürgerbüro am 1. Samstag des Monats von 10-12 Uhr geöffnet