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Steuern und Zahltermine

Die Hebesätze für die Realsteuern in der Gemeinde Schwalbach sind wie folgt:
  • Grundsteuer (A) für land- und forstwirtschaftliche Betriebe: 340 v.H
  • Grundsteuer (b) für die übrigen bebaute und unbebaute Grundstücke: 440 v.H
  • Gewerbesteuer: 440 v.H

Hundesteuer

  • 1. Hund: 75 €
  • 2. Hund: 110 €
  • 3. Hund und jeder weitere: 170 €

Die neue Grundsteuer (Grundsteuerreform)

Grundbesitz – darunter fallen unbebaute und bebaute Grundstücke sowie Betriebe der Land- und Forstwirtschaft - wird in Deutschland auf Basis des reformierten Grundsteuerrechts zum Stichtag 01.01.2022 vollständig neu bewertet.

Alle Informationen zur Grundsteuerreform finden Sie hier:

Zum besseren Verständnis und weil es immer wieder zu Fragen kommt, wurde ein Merkblatt zur Haftung (Grundsteuer) erstellt:

Steuerzahltermine

Grundsteuergesetz werden Grundsteuern zu je einem Viertel ihres Jahresbetrags am 15.02. / 15.05. / 15.08. / 15.11. eines Jahres fällig. Ist der Fälligkeitstag ein Samstag, Sonntag oder ein gesetzlicher anerkannter Feiertag, so tritt die Fälligkeit erst am nächsten Werktag ein.

Das Sepa Basis Lastschriftmandat zur Ermächtigung der Gemeinde zum Einzug der Steuern:

Postversand der Grundsteuerbescheide für das Jahr 2025

Die Steuerpflichtigen der Gemeinde Schwalbach werden informiert, dass der Postversand der Abgabenbescheide für das Jahr 2025 in den nächsten Tagen erfolgt.

Sollten Sie einen Dauerauftrag zur Zahlung der Grundsteuer eingerichtet haben, denken Sie bitte daran, die Höhe des Zahlbetrages an den neu festgesetzten Wert anzupassen. Es wird auf die Vorteile des Bankeinzuges hingewiesen, Sie haben die Möglichkeit zur Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandates.

Rückfragen und Rechtsbehelfe

Haben Sie Fragen oder Anliegen, wenden Sie sich an folgende Ansprechpartner:

Bei Fragen zur Höhe des Messbetrages (Bewertung der Grundstücke):

telefonisch unter Rufnummer Finanzamt Saarlouis 0681 / 501 6266

oder schriftlich über ELSTER oder per Post an das jeweilige Finanzamt.

Bei Fragen hinsichtlich des Hebesatzes oder der Höhe der Grundsteuerzahllast:

telefonisch unter Rufnummer Gemeinde Schwalbach, Steueramt 06834 / 571-285

oder schriftlich via E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!.

Bei persönlicher Vorsprache im Rathaus bitten wir um vorherige Terminabsprache.