Grundbesitz – darunter fallen unbebaute und bebaute Grundstücke sowie Betriebe der Land- und Forstwirtschaft - wird in Deutschland auf Basis des reformierten Grundsteuerrechts zum Stichtag 01.01.2022 vollständig neu bewertet.
Alle Informationen zur Grundsteuerreform finden Sie hier:
Grundsteuergesetz werden Grundsteuern zu je einem Viertel ihres Jahresbetrags am 15.02. / 15.05. / 15.08. / 15.11. eines Jahres fällig. Ist der Fälligkeitstag ein Samstag, Sonntag oder ein gesetzlicher anerkannter Feiertag, so tritt die Fälligkeit erst am nächsten Werktag ein.
Das Sepa Basis Lastschriftmandat zur Ermächtigung der Gemeinde zum Einzug der Steuern finden Sie hier
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Die rechtsverbindliche elektronische Kommunikation ist über E-Mail nicht möglich. Bitte nutzen Sie hierzu unsere virtuelle Poststelle über eGo-Mail. Die entsprechenden Rahmenbedingungen finden Sie auf der Homepage https://www.buergerdienste-saar.de/zfinder-saar-web/legalnotes.
Zusätzlich hat das Bürgerbüro am 1. Samstag des Monats von 10-12 Uhr geöffnet