Sozial- & Ehrenamtspass

Vergünstigungen der Gemeinde in Einrichtungen oder bei Veranstaltungen.
-Örtliche Vereine oder Organisationen können sich beteiligen-

Abbildung Ehrenamtspass
Abbildung Sozialpass
Der Gemeinderat hat in der Sitzung am 30.3.2011 die Einführung des Schwalbacher Sozialpasses und des Ehrenamtspasses beschlossen.

WAS IST DER SOZIALPASS BZW. EHRENAMTSPASS?

Der Sozialpass soll einkommensschwachen Bevölkerungsgruppen durch Vergünstigungen den Zugang zu Bereichen des gesellschaftlichen Lebens erleichtern. Dies kann zum Beispiel eine Weiterbildung sein, der Besuch kultureller Veranstaltungen, von Theatern und Museen, Bibliotheken und Musikschulen oder die Mitgliedschaft in einem Sportverein der Gemeinde. Mit dem Ehrenamtspass sollen ehrenamtlich und dabei unentgeltlich tätige Personen die angebotenen Vergünstigungen als Dankeschön für ihren Einsatz in Anspruch nehmen können.

WER KANN DIE PÄSSE ERHALTEN?

Anspruchsberechtigt sind Personen, die Hilfe zum Lebensunterhalt, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung oder Arbeitslosengeld II und Sozialgeld erhalten. Desweiteren sind die Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft eines Leistungsempfängers (dazu gehören der/die im Haushalt lebende Ehepartner/in bzw. der/die im Haushalt lebende nichteheliche Lebenspartner/in sowie alle im Haushalt lebenden Kinder ab 6 Jahren, diese werden in den Pass mit eingetragen), Asylbewerber mit Leistungsbezug nach dem Asylbewerberleistungsgesetz und Personen, die ehrenamtlich tätig sind und dafür kein Entgelt erhalten, anspruchsberechtigt. Sozialpass oder Ehrenamtspass können Einwohner beantragen, die mit ihrem Hauptwohnsitz in Schwalbach gemeldet sind und ihre Berechtigung durch einen entsprechenden Leistungsbescheid oder durch eine Bescheinigung über eine ehrenamtliche und  unentgeltliche Tätigkeit nachweisen können.

Wer macht mit? Welche Vergünstigungen gibt es?

Die Gemeinde Schwalbach gewährt:
  • Preisnachlässe (40%) auf Eintrittskarten des Hallen-Freibades in Schwalbach
  • Preisnachlässe (40%) beim Besuch von kulturellen Veranstaltungen der Gemeinde
  • Vergünstigungen beim Freizeitprogramm des Jugendbüros Schwalbach
  • Zuschüsse zum Eigenanteil durch das Kreisjugendamt nach entsprechender Antragsstellung
  • Zuschuss zu den Müllgebühren bei Inkontinenz
Kooperationspartner:
Andere Schwalbacher Vereine, Bildungseinrichtungen oder Geschäfte haben die Möglichkeit, sich beispielsweise mit vergünstigten Mitgliedsbeiträgen, Teilnehmerbeiträgen, Eintrittskarten bzw. Rabatten an dieser sinnvollen Aktion zu beteiligen. Bei entsprechendem Interesse Meldungen an die Gemeinde Schwalbach, Fachgebiet "Generationen & Integration-Jugendpflege", Hauptstr. 92, 66773 Schwalbach, Tel. 06834 571-152 oder per E-Mail an: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Wo bekomme ich die Pässe?
Was ist mitzubringen?
Gültigkeit?

Auf Antrag bei der Gemeinde Schwalbach, Fachgebiet "Generationen & Integration-Jugendpflege", Hauptstr. 92, Schwalbach. Mitzubringen sind ein aktueller Leistungsbescheid oder eine Bescheinigung der ehrenamtlichen Tätigkeit und ein Passfoto. Die Berechtigten erhalten grundsätzlich nur einen Pass. Er berechtigt nur in Verbindung mit einem gültigen amtlichen Ausweisdokument zu den vorgesehenen Vergünstigungen. Die Gültigkeit des Sozialpasses oder der Ehrenamtskarte ist auf ein Jahr ab dem Ausstellungsdatum beschränkt. Sie kann bei Vorliegen der Voraussetzungen auf Antrag jeweils um ein weiteres Jahr verlängert werden. Bei Wegfall der Berechtigungsvoraussetzungen oder Wegzug aus Schwalbach sind die Pässe unaufgefordert zurückzugeben. Sie sind nicht übertragbar. Bei missbräuchlicher Verwendung behält sich die Gemeindeverwaltung Rückforderungen des entstandenen Schadens, strafrechtliche Maßnahmen, usw. vor. Sozialpass oder Ehrenamtskarte werden innerhalb der Geltungsdauer nicht ersetzt.

Für Termine im Rathaus können Sie auch gerne unsere Online Terminreservierung nutzen.

Kontakt

  • Adresse:
    Hauptstraße 92
    66773 Schwalbach
  • Tel.:
    06834 571-0
  • Fax:
    06834 571-111
  • E-Mail:
    Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Die rechtsverbindliche elektronische Kommunikation ist über E-Mail nicht möglich. Bitte nutzen Sie hierzu unsere virtuelle Poststelle über eGo-Mail. Die entsprechenden Rahmenbedingungen finden Sie auf der Homepage https://www.buergerdienste-saar.de/zfinder-saar-web/legalnotes.

Öffnungszeiten

Gemeindeverwaltung
  • Montag - Donnerstag:
    08:30 - 12:30 Uhr
  • Montag, Mittwoch, Donnerstag:
    14:00 - 16:00 Uhr
  • Freitag:
    08:30 - 13:30 Uhr

Zusätzlich hat das Bürgerbüro am 1. Samstag des Monats von 10-12 Uhr geöffnet

Standesamt
  • Montag - Donnerstag:
    08:30 - 12:30 Uhr
  • Mittwoch:
    14:00 - 16:00 Uhr
  • Freitag:
    08:30 - 13:30 Uhr
Auf Wunsch werden zusätzlich am 1. Samstag im Monat Trauungen durchgeführt.