Seit 01.01.2011 erhalten Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene neben ihrem monatlichen Regelbedarf auch sogenannte Leistungen für Bildungs- und Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft. Anspruchsberechtigt sind Bezieher von Hartz IV- oder Sozialhilfe-Leistungen, von Wohngeld oder Kinderzuschlag, außerdem Leistungsempfänger nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (nach 4 Jahren Leistungsbezug). Der jeweils aktuelle Bescheid ist bei Antragstellung mitzubringen.