Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene können neben ihrem monatlichen Regelbedarf auch sogenannte Leistungen für Bildung- und Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft beantragen. Anspruchsberechtigt sind Bezieher von Hartz IV- oder Sozialhilfe-Leistungen, von Wohngeld oder Kinderzuschlag, außerdem Leistungsempfänger nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (nach 4 Jahren Leistungsbezug). Der jeweils aktuelle Bescheid ist bei Antragstellung mitzubringen!
Folgende Leistungen können u.a. beantragt werden:
• Zuschuss für Schul- und KITA-Ausflüge
• Schülerbeförderung
• Schulbedarf von Schülerinnen und Schülern
• Zuschuss zur Mittagsverpflegung für Kinder /Jugendliche
• Lernförderung (Nachhilfe) für Kinder /Jugendliche
• Gesellschaftliche Teilhabe für Kinder/Jugendliche
· die Übernahme der Mitgliedsbeiträge anerkannter Vereine der Jugendhilfe
(Sport, Spiel, Kultur, Geselligkeit, Kunst, Musik…)
· den Unterricht in künstlerischen Fächern (z.B. Musik- oder Mal-Unterricht)
· Aktivitäten der kulturellen Bildung (z.B. Museums- oder Theater-Besuch über
einen Verein oder die Schule, für den von Ihnen ein Kostenbeitrag zu leisten ist)
· die Teilnahme an Freizeiten (z.B. Pfadfinder, Kinder-u. Jugendfarm)
Koordinierungsstelle soziale KommunalentwicklungProfessor-Notton-Straße 2
66740 Saarlouis
Telefon: 0 68 31 – 44 42 21
www.kreis-saarlouis.de