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Eltern sein

Die Geburt des ersten Kindes bringt eine Menge Veränderungen und neue Anforderungen mit sich. Die Frage nach der Vereinbarkeit von Familie und Beruf betrifft in erster Linie Eltern mit kleinen Kindern. Mit dem Ausbau der Kindertagesbetreuung für Kinder im Alter von unter drei Jahren wurde hier ein wichtiger und notwendiger Schritt getan.

Bildung und Betreuung

Anmeldung für Krippenplätze
(0-3 Jährige)

Dunja Albert
Rathaus Schwalbach
(Zimmer 2.13)
Hauptstraße 92
66773 Schwalbach
Telefon: 0 68 34 – 571-134
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Vermittlung von Tagesmüttern

Kreisjugendamt Saarlouis
Karin Groß / Sigrid Porta
Professor-Notton-Straße 2
66740 Saarlouis
Telefon: 0 68 31 – 44 42 02
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Kindertagesstätten

Kath. Kita St. Laurentius Hülzweiler
Träger: KiTa gGmbH Saarland
Kita-Leitung: Katja Sassin
Zur Turnhalle 7a
66773 Schwalbach
Telefon: 0 68 31 – 5 31 45
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Kath. Kita St. Josef, Elm – Derlen
Träger: KiTa gGmbH Saarland
Kita-Leitung: Alexander Brandt
Theresienplatz 3
66773 Schwalbach
Telefon: 0 68 34 – 5 44 38
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Kath. Kita Maria Himmelfahrt, Elm-Sprengen
Träger: KiTa gGmbH Saarland
Kita-Leitung: Kathleen Seger
In der Weiherdell 2
66773 Schwalbach
Telefon: 0 68 34 – 50 73
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Komm. Kita Tausendfüßler Schwalbach
Träger: Gemeinde Schwalbach
Kita-Leitung: Nicole Constroffer
Schulstraße 64
66773 Schwalbach
Telefon: 0 68 34 – 5 22 58
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Komm. Kita Griesborn
Träger: Gemeinde Schwalbach
Kita-Leitung: Gudrun Lesch
Jahnstraße 34
66773 Schwalbach
Telefon: 06 83 4 – 5 34 40
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Komm. Kindervilla Albero
Träger: Gemeinde Schwalbach
Kita-Leitung: Tatjana Lang
Schulplatz 3-6
66773 Schwalbach
Telefon: 06 83 4 – 69 54 852
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Leistungen

Elternzeit

Vor allem in den ersten Lebensjahren wollen viele Eltern möglichst viel Zeit mit ihrem Kind verbringen. Jeder Elternteil, der abhängig beschäftigt ist (Arbeitnehmer), kann Elternzeit in Anspruch nehmen. Der Anspruch besteht in erster Linie für leibliche Eltern, Adoptiveltern und Pflegeltern. Unter bestimmten Voraussetzungen können ausnahmsweise auch Großeltern oder andere Verwandte bis zum dritten Grad Elternzeit beanspruchen. Grundvoraussetzung ist, dass der Elternteil mit dem Kind in einem gemeinsamen Haushalt lebt und das Kind selbst betreut und erzieht. Mütter und Väter können gleichzeitig Elternzeit in Anspruch nehmen.

www.saarland.de/11421.htm

Elterngeld & Erziehungsgeld

Seit dem 01.01.2007 gilt das Gesetz zum Elterngeld und zur Elternzeit. Das Elterngeld ist eine Einkommensersatzleistung, die den Einkommensausfall ausgleichen soll, den ein Elternteil durch die Aufgabe oder Einschränkung seiner Erwerbstätigkeit infolge der Geburt eines Kindes hat. Je höher das Einkommen vor der Geburt war, desto höher kann das Elterngeld sein. Elterngeld wird bis zu einer Höhe von 1.800 Euro pro Monat gezahlt.

www.saarland.de/elterngeld.htm

Bildungs- & Teilhabepaket

Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene können neben ihrem monatlichen Regelbedarf auch sogenannte Leistungen für Bildung- und Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft beantragen. Anspruchsberechtigt sind Bezieher von Hartz IV- oder Sozialhilfe-Leistungen, von Wohngeld oder Kinderzuschlag, außerdem Leistungsempfänger nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (nach 4 Jahren Leistungsbezug). Der jeweils aktuelle Bescheid ist bei Antragstellung mitzubringen!

Folgende Leistungen können u.a. beantragt werden:
• Zuschuss für Schul- und KITA-Ausflüge
• Schülerbeförderung
• Schulbedarf von Schülerinnen und Schülern
• Zuschuss zur Mittagsverpflegung für Kinder /Jugendliche
• Lernförderung (Nachhilfe) für Kinder /Jugendliche
• Gesellschaftliche Teilhabe für Kinder/Jugendliche
    · die Übernahme der Mitgliedsbeiträge anerkannter Vereine der Jugendhilfe
      (Sport, Spiel, Kultur, Geselligkeit, Kunst, Musik…)
    · den Unterricht in künstlerischen Fächern (z.B. Musik- oder Mal-Unterricht)
    · Aktivitäten der kulturellen Bildung (z.B. Museums- oder Theater-Besuch über
      einen Verein oder die Schule, für den von Ihnen ein Kostenbeitrag zu leisten ist)
    · die Teilnahme an Freizeiten (z.B. Pfadfinder, Kinder-u. Jugendfarm)

Koordinierungsstelle soziale Kommunalentwicklung
Professor-Notton-Straße 2
66740 Saarlouis
Telefon: 0 68 31 – 44 42 21
www.kreis-saarlouis.de

Kindergeld

Kindergeld erhalten Eltern, mit Hauptwohnsitz in der Bundesrepublik, für alle Kinder bis zum 18. Lebensjahr und für Kinder in der Ausbildung bis zum 25. Lebensjahr (plus Bundesfreiwilligen).

Das Kindergeld beträgt (ab 01.01.2023)
250 Euro pro Kind

Ausgezahlt wird das Kindergeld an den Elternteil, bei dem das Kind lebt. Lebt das Kind mit beiden Elternteilen zusammen, können sie bestimmen, welcher Elternteil das Kindergeld erhalten soll. Angehörige des öffentlichen Dienstes und Empfänger von Versorgungsbezügen wird das Kindergeld in der Regel von ihren Dienstherren oder Arbeitgebern ausgezahlt.

Bundesagentur für Arbeit
Ludwigstraße 10
66740 Saarlouis
Telefon: 0 18 01 – 55 51 11
www.arbeitsagentur.de

Zuschüsse beim Kita-Beitrag & Mittagessen

Einen Anspruch auf Übernahme oder teilweise Übernahme der Elternbeiträge sowie Zuschuss zum Mittagessen in Kindertageseinrichtungen haben Familien, denen nach einem bestimmten Berechnungsschema die Belastungen dafür nicht zuzumuten sind. Die Feststellung dieser „zumutbaren Belastung“ geschieht durch die Gegenüberstellung einer Belastungsgrenze mit dem Einkommen der Eltern, die mit dem Kind zusammenleben. Die Anträge werden beim Kreisjugendamt gestellt. Entsprechende Antragsformulare erhalten Sie bei ihrer Kita.

Kreisjugendamt Saarlouis
Amt 51
Professor-Notton-Straße 1
66740 Saarlouis
Telefon: 0 68 31 – 44 40
www.kreis-saarlouis.de

ElterngeldPlus

Viele Mütter und Väter wünschen sich, für ihr Kind da zu sein und Verantwortung im Beruf zu übernehmen. Besonders in den ersten Lebensjahren des Kindes ist es für Eltern oft keine leichte Aufgabe, beides unter einen Hut zu bringen. ElterngeldPlus macht es Müttern und Vätern leichter, Elternzeit und Teilzeitarbeit miteinander zu kombinieren. Eltern, die nach der Geburt des Kindes Teilzeit arbeiten, können die Bezugszeit des Elterngeldes verlängern: Aus einem Elterngeldmonat werden zwei ElterngeldPlus- Monate. Entscheiden Mütter und Väter sich, zeitgleich mit ihrem Partner in Teilzeit zu gehen – für vier Monate lang parallel und zwischen 25 bis 30 Wochenstunden – erhalten sie mit dem Partnerschaftsbonus vier zusätzliche ElterngeldPlus-Monate.

www.saarland.de/11421.htm
www.elterngeld-plus.de