Neues aus Elm, Hülzweiler und Schwalbach

Aktuelles und Wissenswertes aus ihrer Gemeinde
.

Merkblatt zum Verkaufsverbot von Feuerwerkskörpern im Jahr 2020

Mit Verordnung vom 18. Dezember 2020 (BAnz AT 21.12.2020 V1) wurden die Verkaufsbeschränkungen für Feuerwerkskörper der Kategorie F 2 wie folgt geregelt:

Auszug aus § 22 Absatz 1 Satz 1 der 1. Sprengstoffverordnung

„(1) Pyrotechnische Gegenstände der Kategorie 2 dürfen dem Verbraucher
im Jahr 2020 nicht und in anderen Jahren nur in der Zeit vom 29. bis 31.
Dezember überlassen werden".


Kategorie F2 sind Feuerwerkskörper, von denen eine geringe Gefahr ausgeht, die einen geringen Lärmpegel besitzen und zur Verwendung in abgegrenzten Bereichen im Freien vorgesehen sind und nur an Personen über 18 Jahren abgegeben werden dürfen.

  • Für Feuerwerkskörper der Kategorie F 2 besteht in diesem Jahr ein Verkaufsverbot
  • Feuerwerkskörper der Kategorie 1 dürfen verkauft werden.

Kategorie F1 sind Feuerwerkskörper, von denen eine sehr geringe Gefahr ausgeht, die einen vernachlässigbaren Lärmpegel besitzen und zur
Verwendung in geschlossenen Bereichen vorgesehen sind, einschließlich Feuerwerkskörpern, die zur Verwendung innerhalb von Wohngebäuden
vorgesehen sind und an Personen ab 12 Jahren abgegeben werden dürfen.

Pflichten des Einzelhandels:

Feuerwerkskörper der Kategorie F 2 sind sofort aus dem Verkaufsraum zu entfernen oder hilfsweise so abzudecken, dass keine Abgabe dieser Artikel
mehr möglich ist. Ein Zuwiderhandeln kann letztlich die polizeirechtliche Sicherstellung der Waren zur Folge haben.


Schriftgröße: +
Drucken

Für Termine im Rathaus können Sie auch gerne unsere Online Terminreservierung nutzen.

Kontakt

  • Adresse:
    Hauptstraße 92
    66773 Schwalbach
  • Tel.:
    06834 571-0
  • Fax:
    06834 571-111
  • E-Mail:
    Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Die rechtsverbindliche elektronische Kommunikation ist über E-Mail nicht möglich. Bitte nutzen Sie hierzu unsere virtuelle Poststelle über eGo-Mail. Die entsprechenden Rahmenbedingungen finden Sie auf der Homepage https://www.buergerdienste-saar.de/zfinder-saar-web/legalnotes.

Öffnungszeiten

Gemeindeverwaltung
  • Montag - Donnerstag:
    08:30 - 12:30 Uhr
  • Montag, Mittwoch, Donnerstag:
    14:00 - 16:00 Uhr
  • Freitag:
    08:30 - 13:30 Uhr

Zusätzlich hat das Bürgerbüro am 1. Samstag des Monats von 10-12 Uhr geöffnet

Standesamt
  • Montag - Donnerstag:
    08:30 - 12:30 Uhr
  • Mittwoch:
    14:00 - 16:00 Uhr
  • Freitag:
    08:30 - 13:30 Uhr
Auf Wunsch werden zusätzlich am 1. Samstag im Monat Trauungen durchgeführt.