Merkblatt zum Verkaufsverbot von Feuerwerkskörpern im Jahr 2020

Mit Verordnung vom 18. Dezember 2020 (BAnz AT 21.12.2020 V1) wurden die Verkaufsbeschränkungen für Feuerwerkskörper der Kategorie F 2 wie folgt geregelt: Auszug aus § 22 Absatz 1 Satz 1 der 1. Sprengstoffverordnung „(1) Pyrotechnische Gegenstände der Kategorie 2 dürfen dem Verbraucherim Jahr 2020 nicht und in anderen Jahren nur in der Zeit vom 29. ...