Mit Verordnung vom 18. Dezember 2020 (BAnz AT 21.12.2020 V1) wurden die Verkaufsbeschränkungen für Feuerwerkskörper der Kategorie F 2 wie folgt geregelt: Auszug aus § 22 Absatz 1 Satz 1 der 1. Sprengstoffverordnung „(1) Pyrotechnische Gegenstände der Kategorie 2 dürfen dem Verbraucherim Jahr 2020 nicht und in anderen Jahren nur in der Zeit vom 29. ...
In letzter Zeit kommt es wieder häufiger vor, dass in den Abendstunden – vorwiegend an den Wochenenden – Feuerwerke ohne entsprechende Erlaubnis abgebrannt werden. Von daher sei an dieser Stelle auf Folgendes hingewiesen: Privatpersonen, die das 18.Lebensjahr vollendet haben, dürfen Feuerwerke der Klasse II (Silvesterfeuerwerk) nur am 31.12. und 01...
Privatpersonen, die das 18.Lebensjahr vollendet haben, dürfen Feuerwerke der Klasse II (Silvesterfeuerwerk) nur am 31.12. und 01.01. eines jeden Jahres frei abbrennen. Zu allen anderen Zeiten erfordert ein solches Feuerwerk eine Ausnahmegenehmigung, die jedoch von der Ortspolizeibehörde nur aus begründetem Anlass erteilt wird. Der Antrag muss unter...