Die Gemeinde Schwalbach wird aus Kostengründen ab dem nächsten Jahr auf den Versand eines jährlichen Steuerbescheides für die Grundsteuer, die Landwirtschaftskammerbeiträge und die Hundesteuer verzichten. Das bedeutet: Wenn sich an den Besteuerungsgrundlagen nichts ändert, erhalten Steuerpflichtige ab dem kommenden Jahr keinen Steuerbescheid mehr....
Gemäß § 12 Abs. 6 Satz 1 Kommunalselbstverwaltungsgesetz –KSVG- in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. Juni 1997 (Amtsbl. S. 682), zuletzt geändert durch Art. 1 i.V.m. Art. 4 des Gesetzes Nr. 1828 zur Änderung kommunalrechtlicher Vorschriften vom 14.05.2014 (Amtsbl. I S. 172), gelten Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorsc...