Hinweis für Staatsangehörige der übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union (Unionsbürger) und der Beitrittsstaaten zur Wahl zum Europäischen Parlament in der Bundesrepublik Deutschland
Am 25. Mai 2014 findet die Wahl der Abgeordneten des Europäischen Parlaments aus der Bundesrepublik Deutschland statt. An dieser Wahl können Sie aktiv teilnehmen, wenn Sie am Wahltag:
1. die Staatsangehörigkeit eines der übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union
(einschl. beigetretener Staaten) besitzen,
2. das 18. Lebensjahr vollendet haben,
3. seit mindestens drei Monaten in der Bundesrepublik Deutschland oder in den
übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union (einschl. beigetretener Staaten)
eine Wohnung innehaben oder sich mindestens seit dieser Zeit sonst gewöhnlich
aufhalten (auf die Dreimonatsfrist wird ein aufeinanderfolgender Aufenthalt in den
genannten Gebieten angerechnet),
4. weder in der Bundesrepublik Deutschland noch in dem Mitgliedstaat der
Europäischen Union (einschl. beigetretener Staaten), dessen Staatsangehörigkeit
Sie besitzen, vom aktiven Wahlrecht zum Europäischen Parlament
ausgeschlossen sind,
5. in ein Wählerverzeichnis in der Bundesrepublik Deutschland eingetragen sind. Die erstmalige Eintragung erfolgt nur auf Antrag.
Alle Unionsbürger sind schriftlich informiert worden.
Der Antrag muss bis zum 04. Mai 2014 bei der zuständigen Gemeindebehörde gestellt sein. Später eingehende Anträge können nicht mehr entsprochen werden (§ 17a Abs. 2 der Europawahlordnung).