für die Wahl
Am 25. Mai 2014 findet die Wahl der Abgeordneten des Europäischen Parlaments aus der Bundesrepublik Deutschland statt. An dieser Wahl können Sie aktiv teilnehmen, wenn Sie am Wahltag:
Aufgrund des 37 Absatz 2 i.V.m. § 51 und § 58 des Kommunalwahlgesetzes (KWG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 9. November 2008 (Amtsbl. S. 1835), geändert durch das Gesetz vom 15. Januar 2014 (Amtsbl. S. 10), mache ich hiermit bekannt, dass Wahlbriefe von den Absenderinnen und Absendern als Briefsendungen ohne besondere Versendungsform bei der Deutschen Post AG unentgeltlich eingeliefert werden können, wenn sie sich in amtlichen Wahlbriefumschlägen befinden.
Nach § 5 des Europawahlgesetzes –EuWG- in der Fassung vom 8. März 1994, (BGBL.I. S. 423, 555), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 07. Oktober 2013 (BGBL. I. S. 3794),