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Rechtsverordnung über das Landschaftsschutzgebiet L 6606-306 Wiesenlandschaft zwischen Hülzweiler und Schwalbach

Das Ministerium für Umwelt und Verbraucherschutz - Oberste Naturschutzbehörde - beabsichtigt auf Grund des § 20 des Saarländischen Naturschutzgesetzes vom
4. April 2006 (Amtsbl. S. 726), in Verbindung mit den §§ 26 und 32 Absatz 2 des Bundesnaturschutzgesetzes vom 29. Juli 2009 (BGBl I. S. 2542), jeweils in der derzeit gültigen Fassung, das NATURA 2000-Gebiet 6606-306 „Wiesenlandschaft zwischen Hülzweiler und Schwalbach“ als Landschaftsschutzgebiet auszuweisen. Das Schutzgebiet liegt in der Gemeinde Schwalbach, Gemarkung Schwalbach und umfasst 43,25 ha. Der Entwurf des Verordnungstextes, die Erläuterungen, die Übersichtskarte sowie die Detailkarte liegen vom 23.03.2015 bis 24.04.2015 (einschließlich) im Rathaus der Gemeinde Schwalbach, Zimmer 3.02, während der Öffnungszeiten öffentlich aus.

Jeder, dessen Belange durch das Vorhaben berührt werden, kann während der Auslegungsfrist bei der Gemeinde Schwalbach Anregungen und/oder Einwendungen schriftlich oder zur Niederschrift vorbringen, möglichst unter Verwendung des dort vorgehaltenen Formblattes.

Die oberste Naturschutzbehörde prüft die fristgerecht vorgebrachten Anregungen und Einwendungen und teilt den Betroffenen das Ergebnis mit.

Schwalbach, den 13.03.2015

Neumeyer

Bürgermeister

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