Über unser Anmeldeformular können Sie ihr Kind nach der Geburt auf die entsprechende, zentrale Anmelde-/Warteliste setzen lassen. Füllen Sie das Formular aus und geben Sie dieses im Rathaus für die Bearbeitung frei. Mit dieser Anmeldung besteht noch kein verbindlicher Anspruch auf einen Kita-Platz. Die Platzvergabe wird durch ein Koordinationsteam bestehend aus Kita-Leitungen sowie der Kita-Verwaltung (Sachbearbeiter*in) der Gemeinde gesteuert. Dazu finden zwei Treffen im Jahr statt. Zum Austausch werden auch die freien Träger innerhalb der Gemeinde eingeladen. Die Grundlage für die Platzvergabe sind die Aufnahmerichtlinien der kommunalen Kindertageseinrichtungen. Wir sind bestrebt, Ihre Wünsche in unsere Planung miteinfließen zu lassen.
Wir freuen uns über Ihr Interesse an einer Kindertagesstätte der katholischen KiTa gGmbH.
Die Katholische KiTa gGmbH Saarland ist die gemeinnützige Trägergesellschaft katholischer Kindertageseinrichtungen im Saarland mbH.
Die Leitlinien der Arbeit in den Kindertageseinrichtungen stützten sich neben dem Rahmenleitbild des Bistums Trier, dem Leitbild der Katholischen KiTa gGmbH Saarland, dem Qualitätsmanagement, dem Bildungsprogramm für saarländische Kindergarten und dem Kooperationsjahr Kindergarten-Grundschule auch auf spezifische gesetzliche Bestimmungen.
Mehr Informationen zu den Strukturen, zum Leitbild und der pädagogischen Arbeit können sie unter www.kita-saar.de nachlesen.
Anmeldung & Platzvergabe
Für die Einrichtungen in Trägerschaft der Kath. KiTa gGmbH übernehmen die Einrichtungsleitungen die Anmeldung und Platzvergabe. Bitte nehmen Sie dazu telefonischen Kontakt mit den Kindertagesstätten auf.
Familien profitieren von der Geschwisterregelung, sodass Sie für Ihr:
zweites Kind lediglich 75%,
für ein drittes Kind 50% sowie
für das vierte Kind 25% der vollen Gebühren zahlen müssen.
Ab dem fünften Kind entfällt der Beitrag. In diese Regelung werden nicht nur Kinder einbezogen, die die Kindertageseinrichtungen besuchen, sondern alle
Kinder, die zu diesem Zeitpunkt kindergeldberechtigt sind.
Wir benötigen für die Berechnung der Geschwisterregelung die Kindergeldbescheide bzw. die Kindergeldbescheinigungen.
Sozialleistungen
Familien die Sozialleistungen nach SGB II oder SGB XII, Leistungen als Asylbewerber beziehen oder den Kinderzuschlag oder Wohngeld erhalten, müssen
auf Antrag keinen Elternbeitrag zahlen.
Informationen zum Kooperationsjahr Kita-Grundschule
Bildung von Anfang an!
Gut vorbereitet in die Grundschule!
Der Übergang vom Kindergarten in die Grundschule ist dennoch ein besonderes Ereignis im Leben Ihres Kindes und Ihrer Familie. Durch die Zusammenarbeit mit Ihnen, unseren Kitas und den Grundschulen ermöglichen wir Ihrem Kind einen behutsamen Start in diesen neuen Lebensabschnitt.
Das Kooperationsjahr Kindergarten-Grundschule
Ergänzend zu unserem Bildungsangebot in den Kitas ermöglichen wir Ihrem Kind im letzten Kindergartenjahr die Teilnahme am Projekt „Kooperationsjahr
Kindergarten-Grundschule“. In dieser Zeit kommen pädagogische Fachkräfte und Lehrpersonal wöchentlich zusammen und arbeiten intensiv Hand in Hand.
Es spielt dabei keine Rolle, welche Schule Ihr Kind im Anschluss besuchen wird. Unsere Kitas arbeiten mit der Kirchbergschule in Schwalbach zusammen.
Wie gestaltet sich die Arbeit mit Ihrem Kind?
Wir bieten Ihrem Kind in unseren Kitas ein Umfeld, in dem sich seine Persönlichkeit frei und individuell entwickeln kann. Wir halten Abstand von der Verschulung unserer Kindergärten. Damit die Vorbereitung auf die Schule gelingt verbinden wir Spielen und Lernen. Die Arbeit gestaltet sich demnach wie folgt:
Kennenlernen und Erstkontakt mit der Schule (z.B. Wie melde ich mich, wenn ich was sagen will?)
Beobachtung und Dokumentation des Entwicklungsstandes ihres Kindes
Entwicklung von Lernaktivitäten je nach Interesse und Fähigkeiten Ihres Kindes
Spielerisches Lernen (z.B. „Mein rechter Platz ist frei“)
Stärkung der Fähigkeiten für den Schulalltag (z.B. Schuhe binden)
Ausflüge
Möglichkeiten zur Teilnahme an den Präsenztagen der zuständigen Grundschulen
Wie gestaltet sich die Arbeit mit Ihnen?
Auch Sie, liebe Eltern, können Ihrem Kind dabei helfen, es beim Übergang vom Kindergarten in die Grundschule zu unterstützen. Dazu zählen u.a:
(falls noch nicht geschehen) die unterschriebene Erklärung der Schweigepflichtentbindung (in der Kita-Infomappe) zwecks Austausch zwischen Kita
und Grundschule
der regelmäßige Austausch mit Ihnen und den Kooperationspartnern
gegenseitige Besuche von Freunden ihrer Kinder ermöglichen
Teilnahme an Informationsabenden
Teilnahme ihrer Kinder an den Präsenztagen der zuständigen Grundschulen ermöglichen
Soweit die Inanspruchnahme anderer schulischer oder außerschulischer Dienste und Institutionen im Hinblick auf die Einschulung Ihres Kindes für notwendig erachtet wird, werden wir Sie gesondert ansprechen und um Ihr Einverständnis bitten.
Auf los, geht’s los!
Der Weg vom Kindergartenkind zum Schulkind erfüllt Ihr Kind mit Stolz, es fühlt sich deutlich größer und sieht der zunehmenden Selbständigkeit mit Freude
entgegen. Es will Neues lernen und geht motiviert an die neuen Herausforderungen heran.
Wir wollen ihr Kind gemeinsam mit Ihnen auf diesem Weg begleiten und freuen uns auf eine gute Zusammenarbeit.
Bei Fragen stehen wir Ihnen zu jeder Zeit zur Verfügung.
Aufgrund aktueller rechtlicher Grundlagen informieren wir Sie hiermit über folgende Sachverhalte in Bezug auf die Medikamentenvergabe durch Erzieher/
innen in den Kindertageseinrichtungen der Gemeinde Schwalbach:
Selbstverständlich ist: Akut kranke Kinder gehören nicht die Kindertagesstätte
Grundsätzlich muss beachtet werden, dass der Zeitpunkt der Medikamentengabe so zu steuern ist, dass die Eltern diese selbst durchführen können.
Sollte eine Notwendigkeit der Medikamenteneinnahme bestehen, so dürfen die nur nach schriftlicher Anweisung durch den behandelnden Arzt und
mit Einverständnis beider Elternteile/Sorgeberechtigte, durch das pädagogische Fachpersonal gegeben werden.
Die ärztliche Anweisung beinhaltet:
Verabreichungsform (z.B.: Tabletten, Tropfen)
Dosierung und Uhrzeit / Zeitraum
Informationen über die Risiken
Informationen über die Lagerung
Name und Rufnummer des behandelnden Arztes
Bezugnehmend auf die Rechtslage und die möglichen Nebenwirkungen durch Antibiotika werden in den Kindertageseinrichtungen der Gemeinde
Schwalbach KEINE Antibiotika verabreicht.
Bei Erkrankungen, bei denen es zu lebensbedrohlichen Zustandsbildern kommen kann (Diabetes, Epilepsie, Allergien etc.) ist die Vorgehensweise
detailliert vom behandelnden Arzt festzulegen und dem pädagogischen Personal schriftlich mit zuteilen. Gegebenenfalls muss eine Einweisung durch
den behandelnden Arzt erfolgen.
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Die rechtsverbindliche elektronische Kommunikation ist über E-Mail nicht möglich. Bitte nutzen Sie hierzu unsere virtuelle Poststelle über eGo-Mail. Die entsprechenden Rahmenbedingungen finden Sie auf der Homepage https://www.buergerdienste-saar.de/zfinder-saar-web/legalnotes.
Öffnungszeiten
Gemeindeverwaltung
Montag - Donnerstag:
08:30 - 12:30 Uhr
Montag, Mittwoch, Donnerstag:
14:00 - 16:00 Uhr
Freitag:
08:30 - 13:30 Uhr
Zusätzlich hat das Bürgerbüro am 1. Samstag des Monats von 10-12 Uhr geöffnet
Standesamt
Montag - Donnerstag:
08:30 - 12:30 Uhr
Mittwoch:
14:00 - 16:00 Uhr
Freitag:
08:30 - 13:30 Uhr
Auf Wunsch werden zusätzlich am 1. Samstag im Monat Trauungen durchgeführt.