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Informationen zum Masernschutz

Masernimpfung

Ihr Kind besucht eine Kindertagesstätte in der Gemeinde Schwalbach.

Nach dem vom Bundesgesetzgeber überarbeiteten Infektionsschutzgesetz (IfSG) ist es erfor-derlich, dass die Kinder, die eine Kindertagesstätte besuchen, einen Nachweis über einen Impfschutz oder eine Immunität gegen Masern vorlegen müssen. Das Gesetz trat am 1.März 2020 in Kraft.

Gesetzlich muss dieser Nachweis bis 31.12.2021 in der zuständigen Kita vorgelegt werden. Bitte nutzten Sie zum Nachweis in den kommunalen Kindertageseinrichtungen unseren Vordruck der Ärztliche Bescheinigung. Bitte haben sie Verständnis, dass wir kein Kind ohne ärztliche Bescheinigung aufnehmen bzw. einen Platz anbieten können.

Informationen für Eltern zu der Masernimpfung und dem Infektionsschutzgesetz gibt es auf der Webseite des Bundesministeriums für Gesundheit: www.masernschutz.de