Ab dem fünften Kind entfällt der Beitrag. In diese Regelung werden nicht nur Kinder einbezogen, die die Kindertageseinrichtungen besuchen, sondern alle Kinder, die zu diesem Zeitpunkt kindergeldberechtigt sind.
Wir benötigen für die Berechnung der Geschwisterregelung die Kindergeldbescheide bzw. die Kindergeldbescheinigungen.
Für Termine im Rathaus können Sie auch gerne unsere Online Terminreservierung nutzen.
Die rechtsverbindliche elektronische Kommunikation ist über E-Mail nicht möglich. Bitte nutzen Sie hierzu unsere virtuelle Poststelle über eGo-Mail. Die entsprechenden Rahmenbedingungen finden Sie auf der Homepage https://www.buergerdienste-saar.de/zfinder-saar-web/legalnotes.
Zusätzlich hat das Bürgerbüro am 1. Samstag des Monats von 10-12 Uhr geöffnet