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Informationen zur Beitragsreduzierung

Geschwisterregelung

Familien profitieren von der Geschwisterregelung, sodass Sie für Ihr:
  • zweites Kind lediglich 75%,
  • für ein drittes Kind 50% sowie
  • für das vierte Kind 25% der vollen Gebühren zahlen müssen.

Ab dem fünften Kind entfällt der Beitrag. In diese Regelung werden nicht nur Kinder einbezogen, die die Kindertageseinrichtungen besuchen, sondern alle Kinder, die zu diesem Zeitpunkt kindergeldberechtigt sind.

Wir benötigen für die Berechnung der Geschwisterregelung die Kindergeldbescheide bzw. die Kindergeldbescheinigungen.

Sozialleistungen

Familien die Sozialleistungen nach SGB II oder SGB XII, Leistungen als Asylbewerber beziehen oder den Kinderzuschlag oder Wohngeld erhalten, müssen auf Antrag keinen Elternbeitrag zahlen.

Für Termine im Rathaus können Sie auch gerne unsere Online Terminreservierung nutzen.

Kontakt

  • Adresse:
    Hauptstraße 92
    66773 Schwalbach
  • Tel.:
    06834 571-0
  • Fax:
    06834 571-111
  • E-Mail:
    Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Die rechtsverbindliche elektronische Kommunikation ist über E-Mail nicht möglich. Bitte nutzen Sie hierzu unsere virtuelle Poststelle über eGo-Mail. Die entsprechenden Rahmenbedingungen finden Sie auf der Homepage https://www.buergerdienste-saar.de/zfinder-saar-web/legalnotes.

Öffnungszeiten

Gemeindeverwaltung
  • Montag - Donnerstag:
    08:30 - 12:30 Uhr
  • Montag, Mittwoch, Donnerstag:
    14:00 - 16:00 Uhr
  • Freitag:
    08:30 - 13:30 Uhr

Zusätzlich hat das Bürgerbüro am 1. Samstag des Monats von 10-12 Uhr geöffnet

Standesamt
  • Montag - Donnerstag:
    08:30 - 12:30 Uhr
  • Mittwoch:
    14:00 - 16:00 Uhr
  • Freitag:
    08:30 - 13:30 Uhr
Auf Wunsch werden zusätzlich am 1. Samstag im Monat Trauungen durchgeführt.