Auf Grund der §§ 12 ff. der Eigenbetriebsverordnung (EigVO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 29.November 2010 (Amtsbl.2010 S.1426) und der Satzung des Betriebes für innerörtliche Abwasserentsorgung der Gemeinde Schwalbach vom 28. November 2001 hat der Gemeinderat am 20. Mai 2015 folgenden Wirtschaftsplan beschlossen:
§ 1
Euro
Der Erfolgsplan wird festgesetzt
in den Erträgen auf 3.700.500
in den Aufwendungen auf 3.805.393
Der Vermögensplan wird festgesetzt
in den Einnahmen auf 1.592.500
in den Ausgaben auf 1.592.500
§ 2
Der Gesamtbetrag der Kredite zur
Finanzierung von Investitionen
und Investitionsförderungsmaßnahmen
wird festgesetzt auf 942.500
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.
§ 4
Der Höchstbetrag des Kredits zur Liquiditätssicherung wird festgesetzt auf 500.000Schwalbach, den 20. Mai 2015
Der Werkleiter
gez.
Neumeyer(Siegel)
Bürgermeister
Die vorstehende Satzung wird hiermit öffentlich bekanntgemacht.
Saarland
Landesverwaltungsamt
-Kommunalaufsicht-
Genehmigung
Im Rahmen des Wirtschaftsplanes 2015 des Eigenbetriebes „Innerörtliche Abwasserentsorgung der Gemeinde Schwalbach" genehmige ich gemäß § 102 Abs. 3 in Verbindung mit§ 92 Abs. 2 des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes (KSVG) einen Gesamtbetrag der Kredite in Höhe von:
837.607,-- €