Auf Grund der §§ 12 ff. der Eigenbetriebsverordnung (EigVO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 29.November 2010 (Amtsbl.2010 S.1426) und der Satzung des Betriebes für innerörtliche Abwasserentsorgung der Gemeinde Schwalbach vom 28. November 2001 hat der Gemeinderat am 20. Mai 2015 folgenden Wirtschaftsplan beschlossen:

§ 1

Euro

Der Erfolgsplan wird festgesetzt

in den Erträgen auf 3.700.500

in den Aufwendungen auf 3.805.393

Der Vermögensplan wird festgesetzt

in den Einnahmen auf 1.592.500

in den Ausgaben auf 1.592.500

§ 2

Der Gesamtbetrag der Kredite zur

Finanzierung von Investitionen

und Investitionsförderungsmaßnahmen

wird festgesetzt auf 942.500

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.

§ 4

Der Höchstbetrag des Kredits zur Liquiditätssicherung wird festgesetzt auf 500.000

Schwalbach, den 20. Mai 2015

Der Werkleiter

gez.

Neumeyer(Siegel)

Bürgermeister


Die vorstehende Satzung wird hiermit öffentlich bekanntgemacht.

Saarland

Landesverwaltungsamt

-Kommunalaufsicht-

Genehmigung

Im Rahmen des Wirtschaftsplanes 2015 des Eigenbetriebes „Innerörtliche Abwasserentsorgung der Gemeinde Schwalbach" genehmige ich gemäß § 102 Abs. 3 in Verbindung mit§ 92 Abs. 2 des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes (KSVG) einen Gesamtbetrag der Kredite in Höhe von:

837.607,-- €