Neues aus Elm, Hülzweiler und Schwalbach

Aktuelles und Wissenswertes aus ihrer Gemeinde
.

Anträge für Hundesteuerbefreiung neu stellen

Hundehalter können beim Steueramt Schwalbach für die als Jagd-, Schutz- oder Wachhunde gehaltenen Hunde einen Antrag auf Befreiung von der Hundesteuer lt. Satzung über die Erhebung der Hundesteuer stellen....

Die Ablegung der Prüfung ist durch Vorlage eines Prüfungszeugnisses und der Nachweis über die Verwendung der Hunde in geeigneter Weise glaubhaft zu machen. Der Antrag auf Steuerbefreiung ist schriftlich innerhalb eines Monats nach der Anschaffung des Hundes oder nach Eintritt der Steuerbefreiungsvoraussetzungen zu stellen und jeweils zum 30.01. eines jeden Jahres zu wiederholen.

Hundehalter, die bereits im Kalenderjahr 2013 von der Hundesteuer befreit waren, werden daran erinnert, für das Kalenderjahr 2014 einen Antrag auf Befreiung von der Hundesteuer zu stellen.

Spätere Anträge werden erst ab dem auf das Antragsdatum folgenden Monat berücksichtigt.

Dies gilt nicht  für Hundehalter, denen die  Befreiung von  der Hundesteuer aufgrund der Herkunft ihres Hundes aus Tierheimen  oder ähnlichen Einrichtungen genehmigt wurde. Bei diesen Hundehaltern gilt das jeweils in der Erteilung der Hundesteuerbefreiung genannte Datum.


Schriftgröße: +
Drucken

Für Termine im Rathaus können Sie auch gerne unsere Online Terminreservierung nutzen.

Kontakt

  • Adresse:
    Hauptstraße 92
    66773 Schwalbach
  • Tel.:
    06834 571-0
  • Fax:
    06834 571-111
  • E-Mail:
    Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Die rechtsverbindliche elektronische Kommunikation ist über E-Mail nicht möglich. Bitte nutzen Sie hierzu unsere virtuelle Poststelle über eGo-Mail. Die entsprechenden Rahmenbedingungen finden Sie auf der Homepage https://www.buergerdienste-saar.de/zfinder-saar-web/legalnotes.

Öffnungszeiten

Gemeindeverwaltung
  • Montag - Donnerstag:
    08:30 - 12:30 Uhr
  • Montag, Mittwoch, Donnerstag:
    14:00 - 16:00 Uhr
  • Freitag:
    08:30 - 13:30 Uhr

Zusätzlich hat das Bürgerbüro am 1. Samstag des Monats von 10-12 Uhr geöffnet

Standesamt
  • Montag - Donnerstag:
    08:30 - 12:30 Uhr
  • Mittwoch:
    14:00 - 16:00 Uhr
  • Freitag:
    08:30 - 13:30 Uhr
Auf Wunsch werden zusätzlich am 1. Samstag im Monat Trauungen durchgeführt.