BEKANNTMACHUNG DES BESCHLUSSES ZUR EINLEITUNG DES VERFAHRENS
Gemäß § 2 Abs. 1 BauGB, in der Fassung der Bekanntmachung vom 03. November 2017 (BGBl. I S. 3634), wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Gemeinderat der Gemeinde Schwalbach in öffentlicher Sitzung am 27.03.2019 die Einleitung des Verfahrens zur Teiländerung des Flächennutzungsplanes im Bereich des Bebauungsplanes „Freiflächen-Photovoltaik-Anlage Hülzweiler" im Ortsteil Hülzweiler gefasst hat.
Der Flächennutzungsplan der Gemeinde Schwalbach soll parallel zur Aufstellung des Bebauungsplanes teilgeändert werden.
Gegenstand der Teiländerung des Flächennutzungsplanes ist die Darstellung einer Sonderbaufläche für Photovoltaik, um die Errichtung einer Freiflächen-Photovoltaik-Anlage planerisch vorzubereiten. Aktuell stellt der Flächennutzungsplan eine Fläche für die Landwirtschaft dar.
Die Grenze des räumlichen Geltungsbereiches der Teiländerung umfasst den Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Freiflächen-Photovoltaik-Anlage Hülzweiler". Die genauen Grenzen des Geltungsbereiches der Teiländerung des Flächennutzungsplanes sind dem beigefügten Lageplan zu entnehmen. Er umfasst eine Fläche von ca. 1,3 ha.
Im Rahmen der Teiländerung des Flächennutzungsplanes im Bereich des Bebauungsplanes „Freiflächen-Photovoltaik-Anlage Hülzweiler" wird eine Umweltprüfung gem. § 2a BauGB durchgeführt und ein Umweltbericht gem. § 2 Abs. 4 BauGB erstellt.
Weiterhin wird gemäß § 3 Abs. 1 BauGB, in der Fassung der Bekanntmachung 03. November 2017 (BGBl. I S. 3634), unter Berücksichtigung der aktuell gültigen Änderungen, hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit in Form einer Offenlage des Flächennutzungsplanteiländerungsentwurfes in der Zeit vom 08.04.2019 bis einschließlich 29.04.2019 durchgeführt wird. Der Entwurf der Flächennutzungsplanteiländerung, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A), dem Textteil (Teil B), der Begründung und einer Kurzfassung des Umweltberichtes ist während der Dienststunden im Rathaus der Gemeinde Schwalbach, Bauamt, Schaukasten 2.OG, einsehbar.
Die auszulegenden Unterlagen sind zusätzlich über das Internetportal der Gemeinde Schwalbach (www.schwalbach-saar.de) und über das zentrale Internetportal des Landes (https://www.uvp-verbund.de/kartendienste) elektronisch abrufbar.
Der Umweltbericht gem. § 2a BauGB wird nach Abschluss der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange sowie der Nachbargemeinden gem. § 3 Abs. 1 BauGB, § 4 Abs. 1 BauGB und § 2 Abs. 2 BauGB fertiggestellt.
Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen schriftlich, zur Niederschrift oder elektronisch per E-Mail an die Email-Adresse: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! vorgebracht werden, nicht fristgerecht vorgebrachte Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Teiländerung des Flächennutzungsplanes unberücksichtigt bleiben.
Es wird darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Abs. 3 S. 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.
Schwalbach, den 12.04.2019
Der Bürgermeister
Lageplan, o.M.
Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Freiflächen-Photovoltaik-Anlage Hülzweiler" und der Teiländerung des Flächennutzungsplans in der Gemeinde Schwalbach, Ortsteil Hülzweiler