Zur Verbesserung
- der kritischen Parksituation im Einmündungsbereich Taubenstraße/Hauptstraße,
- der allgemein problematischen Verkehrssituation in der Taubenstraße, insbesondere durch den LKW-Begegnungsverkehr (KBI /Schulbusse/Müllabfuhr) sowie
- des Zulieferverkehrs zum Sonder-/Gewerbegebiet Felsacker
wurde im vergangenen Jahr nach einer längeren Probezeit, in der auch Verkehrszählungen und Befragungen der Anwohner durchgeführt wurden, in der Taubenstraße zwischen dem Einmündungsbereich „Nussholzstraße“ und der Hauptstraße Einbahnverkehr angeordnet.
Da es trotz der fast zweijährigen Praxis immer noch Verkehrsteilnehmer gibt, die sich nicht an die Einbahnregelung halten, möchte die Ortspolizeibehörde gerne an die Regelung erinnern und darauf hinweisen, dass Zuwiderhandlungen mit einer Geldbuße geahndet werden können.