Bei der Seniorenmoderatorin der Gemeinde Schwalbach haben sich in letzter Zeit wieder beunruhigte Seniorinnen und Senioren gemeldet, die Telefonanrufe von fremden Personen erhalten, die genauestens über ihr Geburtsdatum und ihren Familienstand informiert sind.
Bei der Seniorenmoderatorin der Gemeinde Schwalbach haben sich in letzter Zeit wieder beunruhigte Seniorinnen und Senioren gemeldet, die Telefonanrufe von fremden Personen erhalten, die genauestens über ihr Geburtsdatum und ihren Familienstand informiert sind.
Die Anrufer stellen sich zum Teil als „Seniorenberater“ vor, die angeblich über Neuerungen im Gesundheitswesen/der Pflegeversicherung und eine Pflegezusatzversicherung informieren wollen. Hierbei handelt es sich nach Auskunft der Seniorensicherheitsberater um Callcenter, die Terminabschlüsse an Versicherungen verkaufen wollen. Dabei gehen sie sehr offensiv vor und drängen auf einen Termin zu einem Hausbesuch!
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass diese TelefonanrufeNICHT im Auftrag der Gemeindeverwaltung Schwalbach geführt werden!
Beachten Sie bitte zu Ihrer eigenen Sicherheit folgendes Verhalten:
- Lassen Sie sich auf kein weiteres Gespräch ein, wenn Sie es nicht wollen!
- Fragen Sie nach, wenn Sie den Namen der Anruferin/des Anrufers nicht verstanden haben. Notieren Sie sich den Namen und in wessen Auftrag die Person anruft. Lassen Sie sich evt. auch die Telefonnummer geben.
- Lassen Sie sich nicht zu einem Termin überrumpeln, wenn Sie kein Interesse an weiterer Information haben.
- Wenn ein Termin vereinbart wurde und Sie sich unsicher sind, bitten Sie eine dritte Person hinzu oder sagen Sie dem Versicherungsvertreter an der Tür den Termin ab. Nur Sie allein entscheiden, wen Sie in Ihre Wohnung lassen!
- Lassen Sie sich nicht zu einer voreiligen Unterschrift verleiten. Wenn Sie ein ungutes Gefühl haben oder sich nicht sicher sind, lassen Sie sich Bedenkzeit! Verlangen Sie die Unterlagen und die Telefonnummer des Vertreters, wenn Sie sich dafür entscheiden, können Sie wieder Kontakt herstellen.
Was, wenn Sie schon einen Vertrag unterschrieben haben, aber sich nicht mehr sicher sind, ob Sie diese Versicherung überhaupt brauchen?
Innerhalb von 14 Tagen nach Ihrer Unterschrift können Sie das Einverständnis zu einer Versicherung widerrufen.
Da es zu dem Thema „Widerrufsrecht“ noch so manche Ausnahme gibt, lassen Sie sich am besten bei einer Anwältin/einem Anwalt Ihres Vertrauens beraten oder erkundigen Sie sich bei der Verbraucherzentrale des Saarlandes.