Neues aus Elm, Hülzweiler und Schwalbach

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Modernisieren im Bestand und Steuervorteile sichern!

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Eigentümer von Gebäuden in den förmlich festgelegten Sanierungsgebieten „Ortskern Elm", „Ortskern Hülzweiler" und „Ortskern Schwalbach" können Steuerbegünstigungen gemäß §§ 7 h, 10 f, 11 a des Einkommensteuergesetzes (EStG) für Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen geltend machen.

Voraussetzung: Der Eigentümer des zu modernisierenden Gebäudes schließt mit der Gemeinde Schwalbach vor Beginn der Modernisierungs- bzw. Instandsetzungsmaßnahme einen Vertrag über die Durchführung der Maßnahmen nach § 177 Baugesetzbuch (BauGB) ab.

Einen Beratungstermin für interessierte Eigentümer kann unter der Telefonnummer im Rathaus 06834/ 571 201 (vormittags zwischen 8.30 Uhr und 12.00 Uhr) vereinbart werden.

Die Beratung findet im Rathaus der Gemeinde Schwalbach statt und wird von einem von der Gemeinde Schwalbach beauftragten externen Büro (Kommunalentwicklung Kempf, Blieskastel) durchgeführt. 

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Für Termine im Rathaus können Sie auch gerne unsere Online Terminreservierung nutzen.

Kontakt

  • Adresse:
    Hauptstraße 92
    66773 Schwalbach
  • Tel.:
    06834 571-0
  • Fax:
    06834 571-111
  • E-Mail:
    Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

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Öffnungszeiten

Gemeindeverwaltung
  • Montag - Donnerstag:
    08:30 - 12:30 Uhr
  • Montag, Mittwoch, Donnerstag:
    14:00 - 16:00 Uhr
  • Freitag:
    08:30 - 13:30 Uhr

Zusätzlich hat das Bürgerbüro am 1. Samstag des Monats von 10-12 Uhr geöffnet

Standesamt
  • Montag - Donnerstag:
    08:30 - 12:30 Uhr
  • Mittwoch:
    14:00 - 16:00 Uhr
  • Freitag:
    08:30 - 13:30 Uhr
Auf Wunsch werden zusätzlich am 1. Samstag im Monat Trauungen durchgeführt.