Eigentümer von Gebäuden in den förmlich festgelegten Sanierungsgebieten „Ortskern Elm", „Ortskern Hülzweiler" und „Ortskern Schwalbach" können Steuerbegünstigungen gemäß §§ 7 h, 10 f, 11 a des Einkommensteuergesetzes (EStG) für Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen geltend machen.

Voraussetzung: Der Eigentümer des zu modernisierenden Gebäudes schließt mit der Gemeinde Schwalbach vor Beginn der Modernisierungs- bzw. Instandsetzungsmaßnahme einen Vertrag über die Durchführung der Maßnahmen nach § 177 Baugesetzbuch (BauGB) ab.

Einen Beratungstermin für interessierte Eigentümer kann unter der Telefonnummer im Rathaus 06834/ 571 201 (vormittags zwischen 8.30 Uhr und 12.00 Uhr) vereinbart werden.

Die Beratung findet im Rathaus der Gemeinde Schwalbach statt und wird von einem von der Gemeinde Schwalbach beauftragten externen Büro (Kommunalentwicklung Kempf, Blieskastel) durchgeführt. 

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