Beschluss über den Beginn der vorbereitenden Untersuchungen zur Prüfung der Sanierungsbedürftigkeit für den Bereich „Ortskern Elm“
Im Untersuchungsgebiet „Ortskern Elm“ wurden städtebauliche Missstände ermittelt.
Daher hat der Gemeinderat Schwalbach in seiner Sitzung am 16.03.2017 aufgrund § 141 Abs. 3 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 20. Oktober 2015 (BGBl. I S. 1722), den Beginn der vorbereitenden Untersuchungen zur Prüfung der Sanierungsbedürftigkeit für das Gebiet „Ortskern Elm“ beschlossen. Die Grobabgrenzung erfolgt:
entlang der Bachtalstraße Hausnummern 108 bis 214 bzw. 107 bis 197, unter Einbeziehung von Nebenstraßen bzw. Teilen von Nebenstraßen im zentralen Ortskern des Gemeindebezirks Elm.
Ein Lageplan, in dem das Gebiet parzellenscharf durch eine Umgrenzungslinie dargestellt ist, wurde zum Bestandteil des Beschlusses erklärt. Die genauen Grenzen des Untersuchungsgebietes sind dem beigefügten Lageplan zu entnehmen.
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