Beschluss über den Beginn der vorbereitenden Untersuchungen zur Prüfung der Sanierungsbedürftigkeit für den Bereich „Ortskern Elm“

Im Untersuchungsgebiet „Ortskern Elm“ wurden städtebauliche Missstände ermittelt.

Daher hat der Gemeinderat Schwalbach in seiner Sitzung am 16.03.2017 aufgrund § 141 Abs. 3 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 20. Oktober 2015 (BGBl. I S. 1722), den Beginn der vorbereitenden Untersuchungen zur Prüfung der Sanierungsbedürftigkeit für das Gebiet „Ortskern Elm“ beschlossen. Die Grobabgrenzung erfolgt:

entlang der Bachtalstraße Hausnummern 108 bis 214 bzw. 107 bis 197, unter Einbeziehung von Nebenstraßen bzw. Teilen von Nebenstraßen im zentralen Ortskern des Gemeindebezirks Elm.

Ein Lageplan, in dem das Gebiet parzellenscharf durch eine Umgrenzungslinie dargestellt ist, wurde zum Bestandteil des Beschlusses erklärt. Die genauen Grenzen des Untersuchungsgebietes sind dem beigefügten Lageplan zu entnehmen.

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Bekanntmachung des Beschlusses über den Beginn der vorbereitenden Untersuchungen zu Prüfung der Sanierungsbedürftigkeit für den Bereich „Ortskern Schwalbach“

Im Untersuchungsgebiet „Ortskern Schwalbach“ wurden städtebauliche Missstände ermittelt.

Daher hat der Gemeinderat Schwalbach in seiner Sitzung am 16.03.2017 aufgrund § 141 Abs. 3 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 20. Oktober 2015 (BGBl. I S. 1722), den Beginn der vorbereitenden Untersuchungen zur Prüfung der Sanierungsbedürftigkeit für das Gebiet „Ortskern Schwalbach“ beschlossen. Die Grobabgrenzung erfolgt:

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Sachlicher Teilflächennutzungsplan zur Darstellung von Konzentrationszonen für Windenergieanlagen in der Gemeinde Schwalbach

Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB

Aufstellungsbeschluss und frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I, S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 20. Oktober 2015 (BGBI. I S. 1722).

Der Gemeinderat Schwalbach hat am 27.03.2014 den Beschluss zur Aufstellung des sachlichen Teilflächennutzungsplans zur Darstellung von Konzentrationszonen für Windenergieanlagen gemäß § 2 Abs. 1 BauGB gefasst.

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Bekanntmachung des Satzungsausschusses zum Bebauungsplan "Wohngebiet ehemaliges Gartencenter Weber, 2. BA"

Der Gemeinderat der Gemeinde Schwalbach hat mit Beschluss vom 16.03.2017 den Bebauungsplan  „Wohngebiet ehemaliges Gartencenter Weber, 2. BA” gem. § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen. Dieser Beschluss wird hiermit gemäß § 10 Abs. 3 des Baugesetzbuches (BauGB) ortsüblich bekanntgemacht. Mit dieser Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan „Wohngebiet ehemaliges Gartencenter Weber, 2. BA” in Kraft.

Jedermann kann die 1. Teiländerung des Bebauungsplanes „Wohngebiet ehemaliges Gartencenter Weber”, bestehend aus Plan und Begründung, im Rathaus der Gemeinde Schwalbach, Bauamt, Zimmer 3.10, während der allgemeinen Dienststunden einsehen und über dessen Inhalt Auskunft verlangen.

Der 2. Bauabschnitt des Bebauungsplanes „Wohngebiet ehemaliges Gartencenter Weber“ befindet sich im erweiterten Geltungsbereich zum ursprünglichen Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplanes „Wohngebiet ehemaliges Gartencenter Weber“ (Aufstellungsbeschluss vom 18.12.2014).

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