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Neue Polizeiverordnung -was hat sich geändert?

Im Blickpunkt Schwalbach, Ausgabe 38/2017, wurde die neue Polizeiverordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung auf den Straßen und in den Anlagen der Gemeinde Schwalbach veröffentlicht.

Wichtige Neuerungen werden hier in Kurzform erläutert:

7. Neuerung – Neuer Paragraph für das Böller- und Salutschießen- § 21

Der neue Paragraph greift die gesetzlichen Regelungen auf (auch TA Lärm) und verweist auf die jeweiligen Anzeige- und Erlaubnispflichten und die besonderen Vorgaben für Alten- und Pflegeheime, Kirchen sowie Schulen und Kinderbetreuungseinrichtungen.

Außerdem:

Zeiten für die Abgabe von Salut- und Böllerschüssen:

an Werktagen zwischen 08:00 Uhr und 20:00 Uhr

an Sonn- und Feiertagen zwischen 09:00 Uhr und 20:00 Uhr


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Kontakt

  • Adresse:
    Hauptstraße 92
    66773 Schwalbach
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    06834 571-111
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Gemeindeverwaltung
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  • Montag, Mittwoch, Donnerstag:
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Zusätzlich hat das Bürgerbüro am 1. Samstag des Monats von 10-12 Uhr geöffnet

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