Im Blickpunkt Schwalbach, Ausgabe 38/2017, wurde die neue Polizeiverordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung auf den Straßen und in den Anlagen der Gemeinde Schwalbach veröffentlicht.

Wichtige Neuerungen werden hier in Kurzform erläutert:

7. Neuerung – Neuer Paragraph für das Böller- und Salutschießen- § 21

Der neue Paragraph greift die gesetzlichen Regelungen auf (auch TA Lärm) und verweist auf die jeweiligen Anzeige- und Erlaubnispflichten und die besonderen Vorgaben für Alten- und Pflegeheime, Kirchen sowie Schulen und Kinderbetreuungseinrichtungen.

Außerdem:

Zeiten für die Abgabe von Salut- und Böllerschüssen:

an Werktagen zwischen 08:00 Uhr und 20:00 Uhr

an Sonn- und Feiertagen zwischen 09:00 Uhr und 20:00 Uhr