By Markus Müller on Montag, 06. Juli 2015
Category: Neues aus Schwalbach

Wahl einer Schiedsperson sowie eines Stellvertreters/ einer Stellvertreterin für den Schiedsbezirk „Gemeinde Schwalbach

Durch Beschluss des Gemeinderates wurden die bisherigen Schiedsbezirke Elm, Hülzweiler und Schwalbach zu einem Schiedsbezirk „Gemeinde Schwalbach“ zusammengefasst.

Der Schiedsbezirk soll durch eine Schiedsperson sowie einen Stellvertreter/ eine Stellvertreterin besetzt werden. Die Amtszeit beträgt fünf Jahre.

Zur Schiedsperson kann berufen werden, wer nach seiner/ihrer Persönlichkeit und Fähigkeit für das Amt geeignet ist.

Bewerber/Bewerberinnen für das Amt sollen

-       das 25. Lebensjahr vollendet haben

-       in dem Schiedsbezirk wohnen.

Personen, die an dem Amt interessiert sind und sich zur Wahl durch den Gemeinderat stellen möchten, mögen sich schriftlich bis Montag, 31. August 2015 bewerben beim:

Bürgermeister

der Gemeinde Schwalbach

Hauptstraße 92

66773 Schwalbach