Durch Beschluss des Gemeinderates wurden die bisherigen Schiedsbezirke Elm, Hülzweiler und Schwalbach zu einem Schiedsbezirk „Gemeinde Schwalbach“ zusammengefasst.
Der Schiedsbezirk soll durch eine Schiedsperson sowie einen Stellvertreter/ eine Stellvertreterin besetzt werden. Die Amtszeit beträgt fünf Jahre.
Zur Schiedsperson kann berufen werden, wer nach seiner/ihrer Persönlichkeit und Fähigkeit für das Amt geeignet ist.
Bewerber/Bewerberinnen für das Amt sollen
- das 25. Lebensjahr vollendet haben
- in dem Schiedsbezirk wohnen.
Personen, die an dem Amt interessiert sind und sich zur Wahl durch den Gemeinderat stellen möchten, mögen sich schriftlich bis Montag, 31. August 2015 bewerben beim:
Bürgermeister
der Gemeinde Schwalbach
Hauptstraße 92
66773 Schwalbach