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Saarländisches Gaststättengesetz (SGastG) in Kraft getreten

Mit Wirkung vom 17.06.2011 wurde das neue saarländische Gaststättengesetz in Kraft gesetzt. Es löst das bisherige Bundesgaststättengesetz damit ab.

Eine wichtige Änderung ist das Verfahren bei der Durchführung von Veranstaltungen und Festen. Hier entfallen nun die Erteilung der sogenannten „Ausschankgenehmigung“ und die dafür zu erhebenden Verwaltungsgebühren. Sie wird durch eine Anzeige ersetzt. Dies bedeutet, dass der oder die Veranstalter beim Verabreichen von Getränken und/oder Speisen vier Wochen vor der Durchführung der Veranstaltung der Ortspolizeibehörde der Gemeinde Schwalbach eine entsprechende Anzeige mit Informationen über die Veranstaltung erstatten müssen. Der Veranstalter erhält eine Bestätigung über den Eingang der Anzeige.

Weiterhin ist es aber möglich, dem Veranstalter gebührenpflichtige Anordnungen und Auflagen zu erteilen. Die nicht rechtzeitig erfolgte Anzeige sowie Verstöße gegen Anordnungen können mit einer Geldbuße geahndet werden.

Der Vordruck zur Anzeige von Veranstaltungen im Bereich der Gemeinde Schwalbach ist bei der Ortspolizeibehörde Schwalbach, Rathaus, Zi. 1.02 erhältlich und steht neben einigen Hygienemerkblättern als Download auf der Seite www.schwalbach-saar.de im Formularcenter der Rubrik Bürgerdienste zur Verfügung.


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    Hauptstraße 92
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