By Markus Müller on Freitag, 20. Februar 2015
Category: Neues aus Schwalbach

Neuwahl eines Schiedsmannes/einer Schiedsfrau für den Schiedsbezirk Elm

Das Amt des Schiedsmannes/der Schiedsfrau im Schiedsbezirk Elm ist neu zu besetzen. Die Amtszeit der Schiedsperson beträgt fünf Jahre.

Zum Schiedsmann/zur Schiedsfrau kann berufen werden, wer nach seiner/ihrer Persönlichkeit und Fähigkeit für das Amt geeignet ist.

Das Amt des Schiedsmannes/der Schiedsfrau im Schiedsbezirk Elm ist neu zu besetzen. Die Amtszeit der Schiedsperson beträgt fünf Jahre. 

Zum Schiedsmann/zur Schiedsfrau kann berufen werden, wer nach seiner/ihrer Persönlichkeit und Fähigkeit für das Amt geeignet ist.

Personen, die an dem Amt interessiert sind und sich zur Wahl durch den Ortsrat stellen möchten, mögen sich schriftlich bis Mittwoch, 25. März 2015 bewerben beim:

Bürgermeister
der Gemeinde Schwalbach
Hauptstraße 92
66773 Schwalbach

Schwalbach, 20.02.2015

Neumeyer
Bürgermeister