Das Amt des Schiedsmannes/der Schiedsfrau im Schiedsbezirk Elm ist neu zu besetzen. Die Amtszeit der Schiedsperson beträgt fünf Jahre.
Zum Schiedsmann/zur Schiedsfrau kann berufen werden, wer nach seiner/ihrer Persönlichkeit und Fähigkeit für das Amt geeignet ist.
- Bewerber/Bewerberinnen für das Amt sollen das 25. Lebensjahr vollendet haben
- und in dem Schiedsbezirk wohnen.
Das Amt des Schiedsmannes/der Schiedsfrau im Schiedsbezirk Elm ist neu zu besetzen. Die Amtszeit der Schiedsperson beträgt fünf Jahre.
Zum Schiedsmann/zur Schiedsfrau kann berufen werden, wer nach seiner/ihrer Persönlichkeit und Fähigkeit für das Amt geeignet ist.
- Bewerber/Bewerberinnen für das Amt sollen das 25. Lebensjahr vollendet haben
- und in dem Schiedsbezirk wohnen.
Personen, die an dem Amt interessiert sind und sich zur Wahl durch den Ortsrat stellen möchten, mögen sich schriftlich bis Mittwoch, 25. März 2015 bewerben beim:
Bürgermeister
der Gemeinde Schwalbach
Hauptstraße 92
66773 Schwalbach
Schwalbach, 20.02.2015
Neumeyer
Bürgermeister