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Leidiges Thema: Parken auf Gehwegen

Wie bereits mehrfach veröffentlicht, hat das behindernde Abstellen (Halten, Parken) von Fahrzeugen, insbesondere auf Gehwegen, mittlerweile Ausmaße angenommen, die mit Rücksicht auf Rollstuhlfahrer, ältere und behinderte Menschen sowie Väter und Mütter mit Kinderwagen nicht mehr hingenommen werden können.

parken auf gehwegen

Die Ortspolizeibehörde wird daher in den kommenden Wochen wieder verstärkt den sogenannten „ruhenden Verkehr“ kontrollieren.

Obwohl das Parken von Kraftfahrzeugen auf Gehwegen nach der Straßenverkehrsordnung verboten ist, wird von der Ortspolizeibehörde toleriert, dass ein Fahrzeug auf der rechten Straßenseite – also nicht entgegen der Fahrtrichtung – halb auf der Fahrbahn, halb auf dem Gehweg abgestellt werden kann.

Hier muss allerdings darauf geachtet werden, dass in jedem Fall die verbleibende Restgehwegbreite mindestens 1,00 m beträgt. Nur so kann sichergestellt werden, dass Fußgänger mit Kinderwagen, Rollstuhlfahrer oder ältere Menschen mit Rollator passieren können und nicht auf die Fahrbahn ausweichen müssen, was zu einer erheblichen Gefährdung führen kann.

Die Gemeinde bittet daher nochmals alle Kraftfahrer um weitestgehende Rücksichtnahme. 


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