By Anzalone Lara on Freitag, 28. Juni 2019
Category: Bekanntmachungen

Bebauungsplan „In der Weiherdell“ in der Gemeinde Schwalbach, Gemeindebezirk Elm, Gemarkung Sprengen: Erneute Beteiligung der Öffentlichkeit

 Der Rat der Gemeinde Schwalbach hat in seiner Sitzung am 27.Juni 2019 dem geänderten Entwurf des Bebauungsplanes „In der Weiherdell" zugestimmt und die Einleitung der erneuten öffentlichen Auslegung beschlossen.

Während der Verfahrensschritte der Öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB bzw. der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB gingen Anregungen ein. Aus diesem Grund wird der Bebauungsplan daher wie folgt geändert:

Da diese Änderung die Grundzüge der Planung betrifft, ist der Entwurf des Bebauungsplanes erneut öffentlich auszulegen.

Das Plangebiet befindet sich südlich angrenzend am Friedhof in der Gemarkung Sprengen. Die genauen Grenzen des Plangebietes sind dem beigefügten Lageplan zu entnehmen.

Gemäß § 4a Abs. 3BauGB (in der Fassung der Bekanntmachung vom 03. November 2017, BGBl. I, S. 3634), wird hiermit bekannt gemacht, dass der geänderte Entwurf des Bebauungsplanes einschließlich Begründung in der Zeit vom 15.07.2019 bis einschließlich 19.08.2019 während der Dienststunden (Mo-Do von 8.30 bis 12.30 Uhr,Fr. 8.30 – 13.00 Uhr,Mo, Mi, Do von 14.00 bis 16.00 Uhr ) im Rathaus der Gemeinde Schwalbach, Hauptstraße 92, 66773 Schwalbach, im Schaukasten 2. Obergeschoss, zu jedermanns Einsicht öffentlich ausliegt und eingesehen werden kann.

Während der Auslegungsfrist können Anregungen schriftlich, mündlich zur Niederschrift oder elektronisch per Mail unter der Email-Adresse Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! vorgebracht werden.

Die Unterlagen können im Zeitraum der Auslegung auch auf der Homepage der Gemeinde Schwalbach unter (www.schwalbach-saar.de) eingesehen werden.

Gemäß § 4a Abs. 3 BauGB wurde bestimmt, dass Stellungnahmen nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen abgegeben werden können. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. e DSGVO und dem Saarländisches Datenschutzgesetz. Sofern Sie ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt: Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB (Art. 13 DSGVO), welches mit ausliegt.

Schwalbach, den 05. Juli 2019

Der Bürgermeister
Hans-Joachim Neumeyer