Besetzung der Schulleiterstelle an der Grundschule Schwalbach - Kirchbergschule
Zur Bestellung von Herrn Fred Schleich, wohnhaft in 66740 Saarlouis, als Schulleiter der Grundschule Schwalbach - Kirchbergschule wird das Benehmen hergestellt.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
TOP 2
Erstellung eines Gemeindeentwicklungskonzeptes
Dem Büro Kern Plan, 66557 Illingen, wird der Auftrag zur Erstellung eines integrierten Gemeindeentwicklungskonzeptes auf der Basis des Angebotes vom 01.02.2011 erteilt.
Die Mittel werden dem Produkt-Konto 511000 552505 entnommen.
Die Verwaltung wird beauftragt, zur nächsten Ausschuss-Sitzung eine entsprechende Themenübersicht vorzulegen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
TOP 3
Wirtschaftsplan 2011 des Betriebes für innerörtliche Abwasserentsorgung der Gemeinde Schwalbach
1. . Der Beschluss des Gemeinderates vom 07. April 2011 wird hiermit aufgehoben.
2. Der Wirtschaftsplan des Betriebes für Innerörtliche Abwasserentsorgung der Gemeinde Schwalbach für das Wirtschaftsjahr 2011 wird wie folgt beschlossen:
Wirtschaftsplan des Betriebes für innerörtliche Abwasserentsorgung der Gemeinde Schwalbach für das Wirtschaftsjahr 2011
Auf Grund der §§ 12 ff. der Eigenbetriebsverordnung (EigVO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 29.November 2010 (Amtsbl.2010 S.1426) und der Satzung des Betriebes für innerörtliche Abwasserentsorgung der Gemeinde Schwalbach vom 28. November 2001 hat der Gemeinderat am 26.05.2011 folgenden Wirtschaftsplan beschlossen:
§ 1
Der Erfolgsplan wird festgesetzt
in den Erträgen auf 3.906.980 €
in den Aufwendungen auf 3.641.735 €
Der Vermögensplan wird festgesetzt
in den Einnahmen auf 1.316.500 €
in den Ausgaben auf 1.316.50 €
§ 2
Der Gesamtbetrag der Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen
wird festgesetzt auf 676.500 €
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.
§ 4
Der Höchstbetrag des Kredits zur Liquiditätssicherung
wird festgesetzt auf 500.000 €
Abstimmungsergebnis: einstimmig
TOP 4
Parkplatz in der Köllner Straße
Der Parkplatz in der Köllner Straße wird gemäß der neu vorgeschlagenen Variante 1 mit der Anlegung einer Busspur und Asphaltierung des Bereichs der Ein- und Ausfahrt zur Köllner Straße sowie Regulierung und Profilierung der vorhandenen Fläche mit Naturschotter und Splitt einschließlich Gehweg ausgebaut. Die Kosten betragen rd. 35.000,-- €.
Die Mittel werden dem Haushaltsplan 2011 bei der Invest.Nr. 1262100005 entnommen.
Die den Haushaltsansatz übersteigenden Mittel werden dem Haushaltsplan 2011 bei der Invest.Nr. 1262100002 entnommen.
Die Arbeiten werden in Zusammenhang mit der Maßnahme „Sanierung von Straßen“ ausgeschrieben.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
TOP 5
Bebauungsplan 'Langelänge' Schwalbach, 4. Teiländerung im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB hier: Aufstellungsbeschluss und Billigung des Planentwurfes
Die Gemeinde Schwalbach beschließt gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) i.V.m. § 12 Abs. 2 BauGB, in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 21. Dezember 2006 (BGBl. I S.3316), Stand: Neugefasst durch Bek. v. 23. 9.2004 I 2414; zuletzt geändert durch Art. 4 G v. 31.7.2009 I 2585, die Einleitung des Satzungsverfahrens über den Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB „Langelänge 4. Teiländerung““ im Gemeindebezirk Schwalbach.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Langelänge 4. Teiländerung“ ist dem beigefügten Übersichtsplan zu entnehmen.
Der Beschluss über die Einleitung des Satzungsverfahrens ist ortsüblich bekanntzumachen.
Die Gemeinde Schwalbach billigt den vom Planungsbüro ARGUSconcept ausgearbeiteten Bebauungsplanentwurf „Langelänge 4. Teiländerung“ Schwalbach, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A), dem Textteil (Teil B) und der Begründung (Teil C).
Der Investor wird aufgefordert, zur weiteren Beratung einen Entwurf zu einem erforderlichen städtebaulichen Vertrag vorzulegen.
Die Öffentlichkeit ist gemäß § 3 Abs. 1 BauGB frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung in Form einer Bürgerversammlung zu unterrichten.
Die Träger öffentlicher Belange sowie die Nachbargemeinden sind gemäß § 4 Abs. 1 und 2 BauGB sowie gemäß § 2 Abs. 2 BauGB von der Auslegung zu benachrichtigen und zu beteiligen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
TOP 6
Beschlussfassung über evtl. Einwände gegen die Niederschrift der Sitzung vom 24.02.2011 -öffentlicher Teil-
Gegen die Niederschrift der Sitzung vom 24.02.2011 –öffentlicher Teil- werden keine Einwände erhoben.
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Öffnungszeiten
Gemeindeverwaltung
Montag - Donnerstag:
08:30 - 12:30 Uhr
Montag, Mittwoch, Donnerstag:
14:00 - 16:00 Uhr
Freitag:
08:30 - 13:30 Uhr
Zusätzlich hat das Bürgerbüro am 1. Samstag des Monats von 10-12 Uhr geöffnet
Standesamt
Montag - Donnerstag:
08:30 - 12:30 Uhr
Mittwoch:
14:00 - 16:00 Uhr
Freitag:
08:30 - 13:30 Uhr
Auf Wunsch werden zusätzlich am 1. Samstag im Monat Trauungen durchgeführt.