By Markus Müller on Mittwoch, 15. April 2015
Category: Bekanntmachungen

11. Nachtragssatzung zum Betrieb eines ortsfesten Wertstoffhofes

Der Zweckverband für die Verwertung von Grünabfällen der Gemeinden Ensdorf, Bous und Schwalbach hat mit der 11. Nachtragssatzung zum Betrieb eines ortsfesten Wertstoffhofes zur Annahme von Grünschnitt, Wert- und Abfallstoffen den Geltungsbereich zu § 1 Absatz 2 geändert und das Entgeltverzeichnis Grünabfalle und Bauschutt gültig ab dem 01.05.2015 beschlossen.

Hier geht’s zur 11. Nachtragssatzung

Hier geht’s zum Entgeltverzeichnis Grünabfälle und Bauschutt gültig ab dem  01. Mai 2015