Personalausweise/ Vorläufige Personalausweise

Beantragung:

Für die Beantragung eines Personalausweises benötigen sie lediglich ein Dokument, mit dem Sie sich ausweisen können, sowie ein aktuelles biometrisches Lichtbild.

Bei Minderjährigen, die das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, muss mindestens ein gesetzlicher Vertreter, der sich ausweisen muss, anwesend sein. Die Unterschrift des zweiten gesetzlichen Vertreters kann durch eine Zustimmungserklärung in Verbindung mit einer Kopie des Personalausweises ersetzt werden. Hat ein Elternteil das alleinige Sorgerecht, muss alternativ die Bescheinigung darüber vorgelegt werden.

unter 24:       Gebühr:        22,80 €           Gültigkeit: 6 Jahre

über 24:        Gebühr:        37,00 €           Gültigkeit: 10 Jahre

Wird ein Personalausweis dringend benötigt, kann ein vorläufiger Personalausweis ausgestellt werden. Hierfür wird ein aktuelles biometrisches Passbild und der aktuelle Personalausweis, unabhängig von der Gültigkeit benötigt.

Die Ausstellung erfolgt direkt und es wird eine Gebühr von 10,00 € erhoben.

Für unter 16 Jährige gelten die gleichen Bedingungen wie bei der Ausstellung eines normalen Personalausweises.

Die Beantragung eines Personalausweises mit Vollmacht ist nicht möglich, auch nicht für die eigenen Kinder.

Abholung des Personalausweises:

Zwei Tage nach Erhalt des Pin-Briefes der Bundesdruckerei liegt auch ihr Personalausweis zur Abholung bereit. Für die Abholung benötigen Sie ausschließlich den aktuellen bzw. letzten Personalausweis.

Die Abholung kann mit Vollmacht durch einen Dritten erfolgen.

Für Termine im Rathaus können Sie auch gerne unsere Online Terminreservierung nutzen.

Kontakt

  • Adresse:
    Hauptstraße 92
    66773 Schwalbach
  • Tel.:
    06834 571-0
  • Fax:
    06834 571-111
  • E-Mail:
    Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Die rechtsverbindliche elektronische Kommunikation ist über E-Mail nicht möglich. Bitte nutzen Sie hierzu unsere virtuelle Poststelle über eGo-Mail. Die entsprechenden Rahmenbedingungen finden Sie auf der Homepage https://www.buergerdienste-saar.de/zfinder-saar-web/legalnotes.

Öffnungszeiten

Gemeindeverwaltung
  • Montag - Donnerstag:
    08:30 - 12:30 Uhr
  • Montag, Mittwoch, Donnerstag:
    14:00 - 16:00 Uhr
  • Freitag:
    08:30 - 13:30 Uhr

Zusätzlich hat das Bürgerbüro am 1. Samstag des Monats von 10-12 Uhr geöffnet

Standesamt
  • Montag - Donnerstag:
    08:30 - 12:30 Uhr
  • Mittwoch:
    14:00 - 16:00 Uhr
  • Freitag:
    08:30 - 13:30 Uhr
Auf Wunsch werden zusätzlich am 1. Samstag im Monat Trauungen durchgeführt.