Informationen für Brautleute

Sehr geehrtes Brautpaar,

es ist uns mit diesem Merkblatt nicht möglich, Ihrem Informationsbedürfnis vollständig zu entsprechen; in vielen Fällen wird eine persönliche Beratung erforderlich sein.

Lesen Sie dennoch alles aufmerksam durch; einige Fragen können wir hier sicher beantworten.

Die beabsichtigte Eheschließung ist beim Standesamt anzumelden.

Die Anmeldung dient der Prüfung der Ehefähigkeit in rechtlicher Hinsicht und der Ermittlung etwaiger Eheverbote.

Grundsätzlich sollen beide Verlobte zur Anmeldung persönlich und gemeinsam vorsprechen. Ist einer der Verlobten verhindert, so kann er sich in einer Beitrittserklärung mit der Anmeldung durch den anderen Verlobten einverstanden erklären – die Formulare gibt es beim Standesamt, Zimmer 1.12.

Zuständig für die Entgegennahme der Anmeldung ist der Standesbeamte, in dessen Bezirk einer der Verlobten einen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hat.

Als Nachweis Ihres Wohnsitzes benötigen Sie eine Aufenthaltsbescheinigung zum Zweck der Eheschließung Ihrer Meldebehörde, falls Sie nicht in Schwalbach polizeilich gemeldet sind.

Melden Sie die Eheschließung nicht beim Standesamt Ihres Hauptwohnsitzes an, sondern beim Standesamt ihres Nebenwohnsitzes, so benötigen Sie außerdem die Aufenthaltsbescheinigung der dortigen Meldebehörde.
Die Bescheinigung erhalten Sie bei mündlicher oder schriftlicher Bestellung bei dem für Ihren Wohnsitz zuständigen Einwohnermeldeamt oder Bürgerbüro.

Im Interesse der Rechtssicherheit aller Bürger muß sich der Standesbeamte davon überzeugen, dass die Person, die ihm Dokumente vorlegt, mit der darin bezeichneten Person identisch ist. Bringen Sie daher zur Vermeidung weiterer Wege bei der Anmeldung Ihrer Eheschließung unbedingt Ihren Personalausweis oder Reisepass mit.

In der Regel genügen weiterhin folgende Unterlagen:

für Ledige – beide Verlobte waren noch nicht verheiratet bzw. hatten noch keine eingetragene Lebenspartnerschaft begründet, sind volljährig und geschäftsfähig und Deutsche ohne Auslandsbezug:

  • einen Nachweis über Ihre Geburt (Das Stammbuch der Eltern reicht nicht aus).

Diesen Nachweis der Geburt erbringen Sie, durch

  • eine beglaubigte Ablichtung aus dem Geburtsregister.

Der Registerauszug sollte nicht älter als 6 Monate sein.

Wenn Sie bereits verheiratet waren:

  • eine beglaubigte Ablichtung aus dem Geburtsregister
  • eine Eheurkunde mit Auflösungsvermerk oder einen beglaubigten Auszug aus dem Eheregister
    Dies ist nicht das Scheidungsurteil oder die Sterbeurkunde des früheren Ehegatten, sondern eine Eheurkunde bzw. ein beglaubigter Ausdruck aus dem Eheregister der letzten Ehe – erhältlich beim Eheschließungsstandesamt.

Viele Brautleute legen Wert auf die Eintragung ihrer akademischen Grade. Ab dem 01.01.2009 werden akademische Grade und der Beruf nicht mehr eingetragen.

Haben Sie gemeinsame in Deutschland geborene Kinder, so bringen Sie bitte auch deren Geburtsurkunden mit. Falls der Vater dort nicht aufgeführt ist, benötigen wir zusätzlich das wirksame Vaterschaftsanerkenntnis. Wurde Ihr Kind im Ausland geboren, fragen Sie uns, welche Dokumente Sie benötigen.

Wenn Sie beide Deutsche sind, volljährig und ledig, die genannten Kriterien auf Sie zutreffen, und alle Ihre Fragen durch dieses Info-Blatt ausgeräumt wurden, so können Sie nach Besorgung dieser Unterlagen Ihre Eheschließung nachTerminabsprache anmelden, dabei wird dann auch der von Ihnen gewünschte Eheschließungstermin besprochen.

Eine persönliche Beratung empfehlen wir für alle anderen Verlobten, insbesondere mit Vorehen, Kindern, evtl. Ehehindernissen, wenn ein Verlobter ausländischer Staatsangehöriger oder Asylberechtigter ist.

Besonders wichtig ist eine umfassende Beratung auch für Spätaussiedler.

Das gleiche gilt, wenn eine Nottrauung bei schwerer Erkrankung eines der Verlobten notwendig ist.
Wir helfen selbstverständlich auch gerne, wenn eine Schwangerschaft schon weit fortgeschritten ist und Sie evtl. noch vor der Entbindung heiraten wollen.

Bei der Anmeldung der Eheschließung fallen Gebühren an:

Die Grundgebühr beträgt 44,00 Euro bzw. bis zu 100 Euro bei Auslandsbeteiligung – Prüfung der Ehefähigkeit.

Eine Eheurkunde kostet 11,00 Euro, jede weitere am gleichen Tag ausgestellte Urkunde 5,50 Euro.

Eine Urkunde für religiöse Zwecke ist kostenlos.

Weitere Kosten für zusätzliche Erklärungen, Urkunden usw. können entstehen.

Eine zusätzliche Gebühr von 100 Euro entsteht Ihnen, wenn Sie an einem Samstag oder an einem Termin außerhalb der normalen Öffnungszeit des Rathauses die Ehe schließen wollen.

Wir beraten sie gerne während unseren Sprechzeiten.

  • Montag bis Donnerstag von 8:30 bis 12:30 Uhr
  • Mittwoch von 14 bis 16 Uhr
  • Freitag von 8:30 bis 13:30 Uhr

Telefon-Nr.:
0 68 34 / 571-157 (Frau Rupp)
0 68 34 / 571-168 (Herr Lauer)

  • Aufrufe: 14405

Für Termine im Rathaus können Sie auch gerne unsere Online Terminreservierung nutzen.

Kontakt

  • Adresse:
    Hauptstraße 92
    66773 Schwalbach
  • Tel.:
    06834 571-0
  • Fax:
    06834 571-111
  • E-Mail:
    Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Die rechtsverbindliche elektronische Kommunikation ist über E-Mail nicht möglich. Bitte nutzen Sie hierzu unsere virtuelle Poststelle über eGo-Mail. Die entsprechenden Rahmenbedingungen finden Sie auf der Homepage https://www.buergerdienste-saar.de/zfinder-saar-web/legalnotes.

Öffnungszeiten

Gemeindeverwaltung
  • Montag - Donnerstag:
    08:30 - 12:30 Uhr
  • Montag, Mittwoch, Donnerstag:
    14:00 - 16:00 Uhr
  • Freitag:
    08:30 - 13:30 Uhr

Zusätzlich hat das Bürgerbüro am 1. Samstag des Monats von 10-12 Uhr geöffnet

Standesamt
  • Montag - Donnerstag:
    08:30 - 12:30 Uhr
  • Mittwoch:
    14:00 - 16:00 Uhr
  • Freitag:
    08:30 - 13:30 Uhr
Auf Wunsch werden zusätzlich am 1. Samstag im Monat Trauungen durchgeführt.