Führungszeugnisse

Gebühr: 13,00 €

Einfaches Führungszeugnis:

Ein einfaches Führungszeugnis kann nur gegen die Vorlage des Personalausweises beantragt werden.

Wenn das Führungszeugnis an eine Behörde versandt werden soll, wird die vollständige Adresse dieser benötigt.

Erweitertes Führungszeugnis:

Die Voraussetzung für ein erweitertes Führungszeugnis ist die Vorlage eines schriftlichen Schreibens von der Firma oder Behörde, die dieses fordert. Aus diesem Schreiben muss eine Begründung hervorgehen, die die Beantragung eines erweiterten Führungszeugnisses rechtfertigt.

Eltern können als gesetzliche Vertreter, wenn sie sich als solche ausgewiesen haben, ein Führungszeugnis für ihre minderjährigen Kinder beantragen.

Die Beantragung eines Führungszeugnisses mit Vollmacht für einen Dritten ist hingegen aus rechtlichen Gründen nicht möglich.

Hingegen möglich ist die direkte Beantragung beim Bundesamt für Justiz unter folgendem Link:

Für Termine im Rathaus können Sie auch gerne unsere Online Terminreservierung nutzen.

Kontakt

  • Adresse:
    Hauptstraße 92
    66773 Schwalbach
  • Tel.:
    06834 571-0
  • Fax:
    06834 571-111
  • E-Mail:
    Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Die rechtsverbindliche elektronische Kommunikation ist über E-Mail nicht möglich. Bitte nutzen Sie hierzu unsere virtuelle Poststelle über eGo-Mail. Die entsprechenden Rahmenbedingungen finden Sie auf der Homepage https://www.buergerdienste-saar.de/zfinder-saar-web/legalnotes.

Öffnungszeiten

Gemeindeverwaltung
  • Montag - Donnerstag:
    08:30 - 12:30 Uhr
  • Montag, Mittwoch, Donnerstag:
    14:00 - 16:00 Uhr
  • Freitag:
    08:30 - 13:30 Uhr

Zusätzlich hat das Bürgerbüro am 1. Samstag des Monats von 10-12 Uhr geöffnet

Standesamt
  • Montag - Donnerstag:
    08:30 - 12:30 Uhr
  • Mittwoch:
    14:00 - 16:00 Uhr
  • Freitag:
    08:30 - 13:30 Uhr
Auf Wunsch werden zusätzlich am 1. Samstag im Monat Trauungen durchgeführt.