Für die Beantragung eines Personalausweises benötigen sie lediglich ein Dokument, mit dem Sie sich ausweisen können, sowie ein biometrisches Lichtbild.
Bei Minderjährigen, die das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, muss mindestens ein gesetzlicher Vertreter, der sich ausweisen muss, anwesend sein. Die Unterschrift des zweiten gesetzlichen Vertreters kann durch eine Zustimmungserklärung in Verbindung mit einer Kopie des Personalausweises ersetzt werden. Hat ein Elternteil das alleinige Sorgerecht, muss alternativ die Bescheinigung darüber vorgelegt werden.
unter 24: Gebühr: 22,80 € Gültigkeit: 6 Jahre
über 24: Gebühr: 37,00 € Gültigkeit: 10 Jahre
Wird ein Personalausweis dringend benötigt, kann ein vorläufiger Personalausweis ausgestellt werden. Hierfür wird ein biometrisches Passbild und der aktuelle Personalausweis, unabhängig von der Gültigkeit benötigt. Die Ausstellung erfolgt direkt und es wird eine Gebühr von 10,00 € erhoben.
Für unter 16. Jährige gelten die gleichen Bedingungen wie bei der Ausstellung eines normalen Personalausweises.
Für Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit, die Ihren Wohnsitz im Ausland haben, sind seit dem 01.01.2013 die Konsulate zuständig.
Die Beantragung eines Personalausweises mit Vollmacht ist nicht möglich, auch nicht für die eigenen Kinder.
Zwei Tage nach Erhalt des Pin-Briefes der Bundesdruckerei liegt auch ihr Personalausweis zur Abholung bereit. Für die Abholung benötigen Sie ausschließlich den aktuellen bzw. letzten Personalausweis.
Die Abholung kann mit Vollmacht durch einen Dritten erfolgen.
Ergänzende Formulare