Für die Beantragung einer Auskunft aus dem Gewerbezentralregister muss nur der Personalausweis vorgelegt werden.
Wenn die Gewerbezentralregisterauskunft an eine Behörde versand werden soll, wird die vollständige Adresse dieser benötigt. Adressanschriften, die eine Postfachanschrift enthalten, werden nicht mehr entgegengenommen. Daher sollte sich der Antragssteller im Vorfeld bei der entsprechenden Behörde nach der genauen Anschrift erkundigen.
Eltern können als gesetzliche Vertreter die Gewerbezentralregisterauskunft für ihre minderjährigen Kinder beantragen.
Die Beantragung der Auskunft aus dem Gewerbezentralregister kann aus rechtlichen Gründen nicht mit Vollmacht für einen Dritten erfolgen.