Gebühr: 13,00 €
Ein einfachen Führungszeugnisses kann nur gegen die Vorlage des Personalausweises beantragt werden.
Wenn das Führungszeugnis an eine Behörde versant werden soll, wird die vollständige Adresse dieser und ein Verwendungszweck benötigt. Adressanschriften, die eine Postfachanschrift enthalten, werden von dem Bundesamt für Justiz nicht mehr entgegengenommen. Daher sollte sich der Antragssteller im Vorfeld bei der entsprechenden Behörde nach der genauen Anschrift erkundigen.
Die Voraussetzung für ein erweitertes Führungszeugnis ist die Vorlage eines schriftlichen Schreibens von der Firma oder Behörde, die dieses fordert. Aus diesem Schreiben muss eine Begründung hervorgehen, die die Beantragung nach § 30a BZRG eines erweiterten Führungszeugnisses rechtfertigt.
Eltern können als gesetzliche Vertreter, wenn sie sich als solche ausgewiesen haben, ein Führungszeugnis für ihre minderjährigen Kinder beantragen.
Die Beantragung eines Führungszeugnisses mit Vollmacht für einen Dritten ist hingegen aus rechtlichen Gründen nicht möglich.