Führungszeugnis

Gebühr: 13,00 €

Einfaches Führungszeugnis

Ein einfachen Führungszeugnisses kann nur gegen die Vorlage des Personalausweises beantragt werden.

Wenn das Führungszeugnis an eine Behörde versant werden soll, wird die vollständige Adresse dieser und ein Verwendungszweck benötigt. Adressanschriften, die eine Postfachanschrift enthalten, werden von dem Bundesamt für Justiz nicht mehr entgegengenommen. Daher sollte sich der Antragssteller im Vorfeld bei der entsprechenden Behörde nach der genauen Anschrift erkundigen.

Erweitertes Führungszeugnis

Die Voraussetzung für ein erweitertes Führungszeugnis ist die Vorlage eines schriftlichen Schreibens von der Firma oder Behörde, die dieses fordert. Aus diesem Schreiben muss eine Begründung hervorgehen, die die Beantragung nach § 30a BZRG eines erweiterten Führungszeugnisses rechtfertigt.

Eltern können als gesetzliche Vertreter, wenn sie sich als solche ausgewiesen haben, ein Führungszeugnis für ihre minderjährigen Kinder beantragen.

Die Beantragung eines Führungszeugnisses mit Vollmacht für einen Dritten ist hingegen aus rechtlichen Gründen nicht möglich.

 

Für Sie da

Andrea Menke-Dorzok

Marco Rupp

Bürgerbüro

Palmina Sammarco-Dewald

Für Termine im Rathaus können Sie auch gerne unsere Online Terminreservierung nutzen.

Kontakt

  • Adresse:
    Hauptstraße 92
    66773 Schwalbach
  • Tel.:
    06834 571-0
  • Fax:
    06834 571-111
  • E-Mail:
    Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Die rechtsverbindliche elektronische Kommunikation ist über E-Mail nicht möglich. Bitte nutzen Sie hierzu unsere virtuelle Poststelle über eGo-Mail. Die entsprechenden Rahmenbedingungen finden Sie auf der Homepage https://www.buergerdienste-saar.de/zfinder-saar-web/legalnotes.

Öffnungszeiten

Gemeindeverwaltung
  • Montag - Donnerstag:
    08:30 - 12:30 Uhr
  • Montag, Mittwoch, Donnerstag:
    14:00 - 16:00 Uhr
  • Freitag:
    08:30 - 13:30 Uhr

Zusätzlich hat das Bürgerbüro am 1. Samstag des Monats von 10-12 Uhr geöffnet

Standesamt
  • Montag - Donnerstag:
    08:30 - 12:30 Uhr
  • Mittwoch:
    14:00 - 16:00 Uhr
  • Freitag:
    08:30 - 13:30 Uhr
Auf Wunsch werden zusätzlich am 1. Samstag im Monat Trauungen durchgeführt.